Sachsen-Anhalt: Landesverfassungsgericht bestätigt Gemeindegebietsreform
(elb) Im Streit um die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt hat das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau am Donnerstag abermals die Beschwerde einer betroffenen Kommunen zurückgewiesen. Geklagt hatte die Stadt Löbejün (Saalekreis). Die vormals eigenständige Kommune mit rund 2250 Einwohnern gehört seit April 2011 zur Stadt Wettin-Löbejün. Diese wurde aus mehreren Ortschaften mit zusammen rund 10 700 Einwohnern gebildet. Löbejün fühlte sich dadurch in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Die Richter sahen das anders. Mit der Bildung der Einheitsgemeinde Wettin-Löbejün habe sich das Land am Gemeinwohl orientiert. Die unterschiedliche Haushaltslage der eingemeindeten Orte sowie deren Besonderheiten seien angemessen berücksichtigt worden. Die Gemeindegebietsreform war in Sachsen-Anhalt Ende 2010 abgeschlossen worden. Ziel der Landesregierung war es, mit der Fusion von Kommunen schlankere Strukturen zu schaffen und dadurch Kosten zu senken. Dies geschah zum Teil auch zwangsweise. Das Landesverfassungsgericht hatte die Reform bereits im April 2009 grundsätzlich bestätigt.
Quelle: T-Online, Der Neue Kämmerer
Presse: Eon will Regionaltochter an westfälische Kommunen verkaufen
(sap) Der Energiekonzern Eon will einem Medienbericht zufolge seine Regionaltochter Eon Westfalen Weser verkaufen. Das berichtet das Westfalen-Blatt in seiner Donnerstagsausgabe. Den 36 beteiligten Kommunen, die im Moment zusammen einen Minderheitsanteil von 37 Prozent halten, soll demnach ein Rückkaufsangebot unterbreitet werden. Preisvorstellungen wurden dem Bericht zufolge zunächst nicht bekannt. Der Energiekonzern Eon hält die restlichen 63 Prozent an der Regionalgesellschaft .
Eon Westfalen Weser war im Jahr 2003 durch die Fusion der drei Regionalversorger der Elektrizitätswerke Minden-Ravensberg (EMR, Herford), Pesag (Paderborn) und Wesertal (Hameln) entstanden. Das Unternehmen betreibt in Ostwestfalen-Lippe und im südlichen Niedersachsen 31.000 Kilometer Strom- und 4000 Kilometer Erdgas-Netz. Dazu kommen noch 2400 Kilometer Wasserleitungen. Die Regionalgesellschaft erzielte im Jahr 2010 einen Umsatz von 627 Millionen Euro.
Quellen: Reuters, Der Neue Kämmerer
24. Januar 2012, 17:00Einigung auf ESM: vorläufiger Vertragstext weckt Zweifel an Verfassungskonformität
(elb) Die Finanzminister der Euro-Staaten haben sich auf einen Vertrag für den neuen dauerhaften “Rettungsschirm” ESM geeinigt. Das gab Euro-Gruppen-Chef Jean Claude Junker am frühen Dienstagmorgen in Brüssel bekannt. Mit dem Grundgesetz dürfte der ESM indessen kaum zu vereinbaren sein.
Der vorläufige Vertragstext in englischer Sprache liegt der Zeitung „Der Neue Kämmerer“ vor und ist hier einsehbar: ESM2-vorläufiger-Vertragstext
Der ESM soll im Juli den befristeten Rettungsfonds EFSF ablösen und 500 Milliarden Euro für klamme Staaten der Euro-Zone einsetzen können. Der Hauptunterschied zur EFSF besteht darin, dass die Mitgliedstaaten nicht bloß für die Risiken des Rettungsschirms bürgen, sondern tatsächlich Geld als Grundkapital an den ESM überweisen sollen. Das Grundkapital des ESM soll 700 Milliarden Euro betragen. 80 Milliarden in Form von Barkapital, die restlichen 620 Milliarden als abrufbares Kapital. Deutschland soll den größten Anteil schultern: Knapp 22 Milliarden Euro Barkapital und 168 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital.
Eine weitere Neuerung gegenüber der EFSF ist, dass der ESM Staatsanleihen der Mitgliedstaaten ankaufen kann. Anders als beim EFSF sollen außerdem kleine Länder wie die Slowakei künftige Entscheidungen beim ESM nicht länger gefährden können. Denn diese sollen in Notfällen nicht mehr einstimmig, sondern mit einer Mehrheit von 85 Prozent gefällt werden können (Artikel 4.4).
Der ESM-Vertrag sieht weiter vor, dass die Geschäftsführung des ESM, das Direktorium, mit einfacher Mehrheit ausstehende Einlagen auf das Grundkapital abrufen kann, um die ursprüngliche Höhe des eingezahlten Kapitals wiederherzustellen. (Artikel 9.2) Der ESM erfüllt angesichts der Mehrheitsverhältnisse in seinen Gremien damit alle Voraussetzungen, um mittelfristig die Finanzierung der strukturellen Leistungsbilanzdefizite der PIIGS-Staaten auf Kosten der Steuerzahler in den Überschussländern Deutschland, Niederlande, Österreich, Finnland und Luxemburg zu organisieren, ohne dass dagegen von deren Seiten vorgegangen werden könnte. Erst wenn eine Ausweitung des Grundkapitals ansteht, besäße der deutsche Vertreter im Gouverneursrat – der deutsche Finanzminister – de facto ein Vetorecht. Dieser Umstand erklärt die derzeitigen Versuche der PIIGS-Staaten, das Grundkapital des ESM von vorneherein auszuweiten, um dadurch möglichst lange ungehinderten Zugriff auf Ressourcen der Überschussländer zu bekommen.
Im Ergebnis bedeutet der ESM den Einstieg in eine institutionalisierte Transferunion. Für den Bundestag würde der ESM-Vertrag eine weitgehende Aufgabe des Budgetrechts mit sich bringen. Zudem würde die Umlenkung von Steurmitteln via ESM nach Südeuropa auch die Finanzsituation der deutschen Kommunen erheblich in Mitleidenschaft ziehen.
Quellen: Der Neue Kämmerer, Spiegel Online, Süddeutsche Zeitung
Job-News: Fachbereichsleiter/-in Finanzen und Innere Verwaltung von der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf gesucht
Job-News: Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Finanzmanagement von der BVG in Berlin gesucht
Frankfurt: Kommunale Tochterunternehmen Mainova und ABG übernehmen Mehrheit an Car-Sharing-Dienstleister
Der Frankfurter Energiedienstleister Mainova AG und die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau und Beteiligungsgesellschaft mbH haben 66 Prozent der Anteile an der Wiesbadener book-n-drive mobilitätssysteme GmbH erworben.
mehr ... 20. Januar 2012, 17:46Hessen: Grünes Licht für kommunalen Schutzschirm
Konzept für einen Kommunalen Schutzschirm zur Entlastung hoch verschuldeter Gemeinden in Hessen steht. Die hessische Landesregierung unterzeichnete am Freitag in Wiesbaden eine Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Damit ist der Weg frei für die Einrichtung eines Entschuldungsfonds in Höhe von insgesamt 3,2 Milliarden Euro aus Landesmitteln zum 1. Januar 2013.
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