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Samstag, 04. Februar 2012
23. Juni 2010, 11:23

Bundesarbeitsgericht kippt Prinzip der Tarifeinheit


(elb) In deutschen Betrieben kann es künftig mehrere Tarifverträge nebeneinander geben. Das Prinzip “Ein Betrieb – ein Tarifvertrag” gilt damit nicht mehr. Das Bundesarbeitsgericht hat sich am Mittwoch, dem 23. Juni, endgültig von diesem jahrzehntelang geltenden Grundsatz der Tarifeinheit verabschiedet. Der Beschluss des obersten deutschen Arbeitsgerichts schwächt die Position der großen Gewerkschaften. Durch die verbesserte Verhandlungsposition ihrer Spartengewerkschaften können spezialisierte Berufsgruppen künftig bessere Tarifverträge aushandeln. Der öffentlichen Hand drohen dadurch erhebliche Mehrausgaben etwa bei der Gehältern für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Der Neue Kämmerer