Mehr Informationsrechte bei Privatisierung
(sar) Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die Novellierung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) verabschiedet. Sie war durch ein Volksbegehren auf Anregung des lokalen Netzwerks Berliner Wassertisch angestoßen worden. Bürger haben nun verbesserte Informations- und einsichtsrechte bei der Privatisierung einer Reihe von Unternehmen der Daseinsvorsorge. So müssen auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden, wenn „das Informationsinteresse das schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse des privaten Vertragspartners überwiegt“. Dies gilt laut der Antikorruptionsorganisation Transparency International auch, wenn dem Unternehmen dadurch wirtschaftlicher Schaden entsteht. Die Regelung sei bundeweit einzigartig.
Die Neuregelung bezieht sich auch auf Altverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe aus dem Jahr 1999. Damals hatte das Landesunternehmen Berliner Wasserbetriebe Verträge mit den privaten Wasserversorgern RWE und Veolia geschlossen. Kritiker bemängeln, dadurch seien die Wasserpreise in Berlin drastisch gestiegen. Die Anwendung der neuen Transparenzlinie ist allerdings bei Altverträgen komplizierter. Das Berliner IFG war in seiner ersten Form am 16. Oktober 1999 in Kraft getreten.
Quellen: Transparency International, AFP, Der Neue Kämmerer
