Berliner Senat verabschiedet Vergabegesetz mit Mindestlohnlklausel
(elb) Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 6. Juli ein neues Vergabegesetz für öffentliche Aufträge durch das Land Berlin beschlossen, dass eine Mindestlohnklausel enthält. Unternehmen, die sich künftig um Aufträge des Senats, der Bezirke oder landeseigene Betriebe bewerben, müssen demnach einen Mindestlohn von 7,50 Euro bezahlen. Darüber hinaus fordert das Gesetz von den Bewerbern die Einhaltung weiterer Umwelt- und Sozialstandards.
Quellen: Vergabeblog, Der Neue Kämmerer
