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Donnerstag, 23. Februar 2012
27. Januar 2012, 15:47

Sachsen-Anhalt: Landesverfassungsgericht bestätigt Gemeindegebietsreform


(elb) Im Streit um die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt hat das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau am Donnerstag abermals die Beschwerde einer betroffenen Kommunen zurückgewiesen. Geklagt hatte die Stadt Löbejün (Saalekreis). Die vormals eigenständige Kommune mit rund 2250 Einwohnern gehört seit April 2011 zur Stadt Wettin-Löbejün. Diese wurde aus mehreren Ortschaften mit zusammen rund 10 700 Einwohnern gebildet. Löbejün fühlte sich dadurch in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Die Richter sahen das anders. Mit der Bildung der Einheitsgemeinde Wettin-Löbejün habe sich das Land am Gemeinwohl orientiert. Die unterschiedliche Haushaltslage der eingemeindeten Orte sowie deren Besonderheiten seien angemessen berücksichtigt worden. Die Gemeindegebietsreform war in Sachsen-Anhalt Ende 2010 abgeschlossen worden. Ziel der Landesregierung war es, mit der Fusion von Kommunen schlankere Strukturen zu schaffen und dadurch Kosten zu senken. Dies geschah zum Teil auch zwangsweise. Das Landesverfassungsgericht hatte die Reform bereits im April 2009 grundsätzlich bestätigt.

Quelle: T-Online, Der Neue Kämmerer