Städtebauhilfe für sächsische Städte
(sar) Aus dem Städtebauförderprogramm erhalten in diesem Jahr 70 Städte und Gemeinden in Sachsen Gelder. Die Mittel in Höhe von 17,6 Millionen Euro werden zu gleichen Teilen von Bund und Freistaat zur Verfügung gestellt. Die Gelder aus dem Programm Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sollen dem Erhalt und der Modernisierung von Gebäuden sowie der Verbesserung des Wohnumfelds dienen.
Quellen: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Der Neue Kämmerer
Hagener Bilanzpanne soll Verwaltung schon länger bekannt sein
Die Verwaltung der Stadt Hagen gerät nach der Haushalspanne in die Kritik. Der Vorwurf: Bereits im Dezember 2009 sollen Kämmereimitarbeiter gewusst haben, dass durch eine zu niedrige Bewertung der Straßenanlagen etwa 300 Millionen Euro an Mitteln im städtischen Haushalt fehlten. Diese Information sei aber nicht an den Rat weitergegeben worden.
mehr ... 25. August 2010, 14:03NRW will Stadtfinanzen stärken
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sollen noch in diesem Jahr einen Anteil an der Grunderwerbsteuer von künftig jährlich 130 Millionen Euro erhalten. Das sagte Innenminister Ralf Jäger heute bei der Vorstellung des Aktionsplans für Kommunalfinanzen. Zudem würden die Kommunen nicht mehr mit jährlich 166,2 Millionen Euro an der Konsolidierung des Landeshaushalts beteiligt. In einem nächsten Schritt will die Landesregierung einen „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ auflegen.
mehr ... 25. August 2010, 11:45Hagen: Straßennetz zu niedrig bewertet
Während die meisten Kommunen über wachsende Finanzlöcher klagen, macht die Stadt Hagen derzeit die umgekehrte Erfahrung: Durch eine Panne waren in der vorläufigen Eröffnungsbilanz der Stadt 300 Millionen Euro zu wenig ausgewiesen. Hagen schlittert nun erst 2011 in die Überschuldung.
mehr ... 18. August 2010, 14:41Abgeordneter fordert Schuldenstopp für Kommunen
Eine Schuldenbremse für Kommunen hat der Lauenburger Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann (CDU) in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt gefordert. Die Schuldenbremse solle sich an der Regelung für Bund und Land orientieren und in die Gemeindeordnung und die Kreisordnung aufgenommen werden.
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