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Kommunen lehnen Pläne zur Reform des Unterhaltsrechts ab

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) lehnt die Pläne von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ab. Eine Neuregelung würde zu erheblichen Mehrkosten für die Kommunen führen. „Wenn der Bund due Grenzen bei Kindesalter und Bezugsdauer anheben möchte, so hat er auch die Kosten vollständig zu tragen“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Bild am Sonntag.

 

Schwesig will, dass der Staat länger für die Kinder Alleinerziehender aufkommt, für die einer der beiden Elternteile keinen Unterhalt zahlt. Nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP möchte die Ministerin, dass der Unterhaltsvorschuss länger als sechs Jahre gezahlt werden kann. Auch die Altersgrenze von 12 Jahren soll heraufgesetzt werden.

Führerscheinentzug für säumige Zahler?

Landsberg hält die geplante Regelung für nicht zielführend. Viele Alleinerziehende würden dadurch nicht besser gestellt, weil der Unterhaltsvorschuss mit den Hartz-IV-Leistungen verrechnet werde. Es habe keinen Sinn, das Sozialbudget zu erhöhen, ohne vorher die Effizienz der bestehenden Systeme zu überprüfen, kritisierte er.

 

Momentan erhalten betroffene Kinder bis zu fünf Jahren 145 Euro im Monat. Ab dem sechsten Lebensjahr werden 194 Euro pro Monat gezahlt. Deutschlandweit sind 450.000 Kinder betroffen. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf knapp 850 Millionen Euro pro Jahr. Ein Drittel wird aus Bundesmitteln bezahlt, den Rest teilen sich Länder und Kommunen.

 

 

Bereits in der vergangenen Woche hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) den Vorschlag gemacht, zahlungsunwillige Elternteile mit Führerscheinentzug unter Druck zu setzen. Der DStGB hält das für kontraproduktiv. Viele Mütter und Väter seien auf das Auto angewiesen, um zur Arbeit zu kommen. Nimmt man ihnen den Führerschein weg, drohe der Verlust des Jobs. Die Chancen, ausstehende Unterhaltszahlungen so einzutreiben, seien dann gleich Null.

 

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de