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Altanschließer-Streit in Brandenburg: Zweckverband kündigt Millionen-Klage gegen das Land an

Im Dauerstreit um die Rückzahlung rechtswidriger Beiträge für alte Kanalanschlüsse macht der Märkische Abwasser- und Zweckverband ernst: Er will eine Millionen-Klage gegen das Land Brandenburg anstrengen. „Um Rechtssicherheit zu erlangen und um die Kosten nicht noch weiter in die Höhe zu treiben, streben wir eine Musterklage an“, sagte Verbandschef Peter Sczepanski der Nachrichtenagentur dpa. Er geht davon aus, dass der Streitwert bei 535,5 Millionen Euro liegt. Sollten alle betroffenen Verbände durch alle Instanzen gehen, könnten schnell Prozesskosten in Höhe von 75 Millionen Euro zusammenkommen.

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Zusammenhang mit dem sogenannten Altanschließer-Streit im Herbst 2015 entschieden, dass alle vor dem Jahr 2000 erlassenen Beitragsbescheide unwirksam sind. Alle Bürger, die fristgerecht Widerspruch gegen diese Bescheide eingelegt hatten, erlangten somit einen Anspruch auf Rückerstattung des zu Unrecht eingeforderten Geldes.

Haftet das Land Brandenburg für Altanschließer-Beiträge?

Einige Abwasserverbände sehen sich durch die üppigen Rückforderungen in ihrer Existenz bedroht und wollen nun vor Gericht durchsetzen, dass das Land für die Kosten aufkommt. Zunutze machen sie sich dabei laut Nordkurier ausgerechnet das alte DDR-Staatshaftungsrecht, das anders als in allen anderen neuen Bundesländern unverändert fort gilt.

 

Ein Sprecher des Brandenburger Innenministeriums kündigte an, eine Musterklage der Abwasserverbände unterstützen zu wollen.

 

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de