Das Thema Negativzinsen beschäftigt jetzt auch viele Kommunen und ihre Kämmerer. Denn Sparkassen geben den Negativzins an ihre Kunden weiter, den die Europäische Zentralbank (EZB) von ihnen verlangt, wenn sie dort kurzzeitig Geld parken.
Einige Sparkassen und Genossenschaftsbanken verlangen bereits ein sogenanntes Verwahrentgelt für Einlagen, andere wollen folgen. Seit diesem Monat will beispielsweise die Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg ein solches Entgelt berechnen, berichtete die Süddeutsche Zeitung am Dienstag online. Die Stadt Starnberg werde das 80.000 Euro im Jahr kosten.
Neue Richtlinien für kommunale Finanzen
Besonders in vergleichsweise wohlhabenden Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen würden die Institute zunehmend Verwahrentgelte verlangen. Die meisten Banken böten jedoch Kommunen einen Freibetrag an. Für Einlagen, die darüber hinausgehen, verlangen sie Zinsen.
Die Negativzinsen haben auch Folgen für bestehende Gesetze. In den Richtlinien für die Finanzen der Kommunen, für die die Bundesländer zuständig sind, heißt es laut Zeitungsbericht: Einlagen müssen „wirtschaftlich, ertragreich und sicher“ angelegt werden. Dass darauf einmal Zinsen bezahlt werden müssen, konnten sich die Länder bei der Formulierung der Vorschriften offenbar nicht vorstellen. Deshalb müssten sie die Richtlinien nun ändern. In Bayern werde zum Beispiel erwartet, dass das Innenministerium im März eine entsprechende Verwaltungsrichtlinie herausbringt.
anne-kathrin.meves@frankfurt-bm.com