Die Fraktion der Grünen im Bundestag sieht die Gefahr, dass kommunale Verkehrsunternehmen durch eigenwirtschaftliche Verkehrsbetriebe aus dem Markt gedrängt werden. Die Bundesregierung müsse handeln.

Die Grünen wollen den Konkurrenzschutz des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für eigenwirtschaftliche Verkehre abbauen. Dazu fordert die Fraktion  in einem Antrag die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, heißt es auf der Homepage des Deutschen Bundestages. Zugleich sollen die Kompetenzen der kommunalen Aufgabenträger so erweitert werden, dass öffentliche Interessen im ÖPNV durchgesetzt und auch soziale und ökologische Standards definiert werden können.

Seit der letzten Novelle des PBefG vom Januar 2013 sei es möglich, dass sogenannte eigenwirtschaftliche Konkurrenzanträge für Linienverkehre des ÖPNV genehmigt werden, „obwohl sie öffentliche Zuschüsse für die Beförderung von Schülern und Menschen mit Behinderungen erhalten“ und es sich daher offenkundig um eine „konstruierte Eigenwirtschaftlichkeit“ handle, heißt es in dem nun vorliegenden Antrag.

Gefahr der Verdrängung kommunaler Unternehmen

Demnach könne die Neuregelung auch zu einer Genehmigung von Nahverkehrsleistungen führen, ohne dass ein vergaberechtlicher Wettbewerb stattfindet. Dieser Rechtsrahmen habe zur Folge, dass sich eine Vielzahl kommunaler Unternehmen der Gefahr ausgesetzt sehe, von eigenwirtschaftlichen Verkehrsanbietern aus dem Markt gedrängt zu werden.

Angesichts der Vielzahl auslaufender Verkehrsverträge zwischen den Kommunen und ihren kommunalen Verkehrsunternehmen im Jahr 2017 ist laut Grünenfraktion eine kurzfristig wirksame Lösung erforderlich. Daher hätten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg am 16. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf zur Änderung des PBefG in den Bundesrat eingebracht.

Damit solle sichergestellt werden, dass „Aufgabenträger verkehrliche, soziale und umweltbezogene Anforderungen wirksam definieren können, die dann auch von einem Unternehmer, der die Verkehrsleistung eigenwirtschaftlich erbringen möchte, umfassend und für die gesamte Genehmigungsdauer erfüllt werden müssen“.

anne-kathrin.meves@frankfurt-bm.com

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