Die Linkspartei in Bonn will Oberbürgermeister Ashok Sridharan gerichtlich dazu verpflichten, Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadtwerke offenzulegen. Das Verwaltungsgericht Köln muss nun klären, inwieweit das Informationsrecht der Ratsmitglieder sich auch auf Vorgänge bei kommunalen Unternehmen erstreckt.

Die Bonner Linkspartei möchte Oberbürgermeister Ashok Sridharan (CDU) juristisch zwingen, konkrete Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklungen der Stadtwerke Bonn (SWB) offenzulegen. Eine entsprechende Klage ist am 28. Dezember 2017 beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht worden und wird dort unter dem Aktenzeichen 4K 16224/17 geführt, teilte das Gericht auf Nachfrage mit.

 

Nachdem der Rat der Stadt den SWB im vergangenen Jahr zusätzliche Aufgaben übertragen hatte, fordert die Linkspartei vom Stadtoberhaupt nun eine konkrete Erklärung, „mit welchen Maßnahmen die erforderlichen Ergebnisverbesserungen erreicht werden können“, so der Fraktionsvorsitzende Michael Faber gegenüber dem Bonner General-Anzeiger.

 

Unter anderem hatte der Rat im Dezember den in der Stadt hochumstrittenen Neubau eines Schwimmbads abgesegnet. Für das Projekt wird die Stadt den SWB einen Kredit bis zu 60 Millionen Euro gewähren. In den ersten fünf Jahren sei ein Defizit von 3,4 Millionen Euro zu erwarten, das die SWB selbst tragen und im Gegenzug aber geringere Beträge an die Stadt ausschütten müsse, schreibt der General-Anzeiger.

Kommunale Unternehmen: Informationspflicht gegenüber Räten?

Welche Kalkulationen hinter der erwarteten Entwicklung nicht nur des neuen Bades, sondern auch in anderen Geschäftsfeldern des SWB-Konzerns stehen, ist laut der Linksfraktion aber unklar. Sie hatte daher im Sommer bereits eine Anfrage gestellt, die OB Sridharan unter Verweis auf die Sensibilität der Informationen mit einer nichtöffentlichen Stellungnahme beantwortet hatte – aus Sicht der Fraktion aber unzureichend. Sie fordert daher nun detaillierte Informationen gegenüber dem Rat und möchte gerichtlich auch grundsätzlich klären lassen, „wie weit die Informationsrechte von Ratsmitgliedern auch in die Sphäre kommunaler Unternehmen reichen“, heißt es in dem Bericht weiter.

 

Die Stadt Bonn wollte sich unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu dem Vorgang äußern.

 

s.nitsche(*)derneuekaemmerer(.)de

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