Das Land Hessen hat ein neues Online-Portal gestartet. Es soll Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen die Möglichkeit geben, Amtsgänge online zu erledigen. Damit folgt Hessen den neuen E-Government-Regelungen des Bundes.

Zum Jahresbeginn 2017 ist das neue Portal service.hessen.de online. Es bietet laut Mitteilung des Innenministeriums Hessen Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen digitale Dienstleistungen und Informationen in mehr als 150 Themengebieten.

Bis zum Jahr 2019 ist in Zusammenarbeit mit den hessischen Kommunen ein flächendeckendes Onlineangebot vorgesehen. „Immer mehr Amtsgänge können dann schnell und einfach vom heimischen Wohnzimmer aus erledigt werden“, sagt Innenminister Peter Beuth. Schon jetzt ließen sich Online-Antragsverfahren beispielsweise im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs oder für BAföG-Anträge über das neue Portal erledigen.

Online-Dienste im Portalverbund zusammenfassen

„Sobald Online-Service wie Servicekonten, Antragsverfahren, Bezahlfunktion oder elektronischer Warenkorb eingeführt worden sind, werden Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung zukünftig möglichst viele ihrer Anliegen orts- und zeitunabhängig erledigen können“, kommentiert der Hessische Finanzminister und Chief Information Officer (CIO) Thomas Schäfer das neue Portal laut Mitteilung.

Im Dezember 2016 hatte das Bundeskabinett ein Gesetz zum E-Government verabschiedet. Damit sollen innerhalb von 5 Jahren möglichst viele Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen online angeboten werden, meldete das Innenministerium Ende vergangenen Jahres. Zudem sollen Bürger und Unternehmen sie künftig direkt, einfach und sicher mit drei Klicks erreichen können. Die Verwaltungsportale aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden dazu zu einem virtuellen Portalverbund zusammengeführt.

anne-kathrin.meves@frankfurt-bm.com

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