Im Bundesland Rheinland-Pfalz, dessen Kommunen zu den am höchsten verschuldeten der Republik gehören, zeichnet sich eine Altschuldenlösung ab. Im Dezember stellte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen die hälftige Übernahme der kommunalen Liquiditätskredite durch das Land in Aussicht. Dies könnte den seit Jahren schwelenden Finanzstreit zwischen dem Land und den Kommunen entschärfen.
Streit um Altschulden: „Durchbruch“ in Rheinland-Pfalz?
Entsprechend erwartungsfroh reagieren die Kommunen in Rheinland-Pfalz auf die Ankündigung Ahnens. Die Speyerer Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler spricht in einer städtischen Pressemeldung von einem „Durchbruch in der jahrelangen Debatte um die Altschuldenproblematik“. Gleichzeitig fordert sie allerdings für die Zukunft die Einhaltung des Konnexitätsprinzips ein. Mit einer Schuldenhilfe müsse gleichzeitig das Problem der strukturellen Unterfinanzierung von Kommunen im Land gelöst werden. Nach Berechnungen der Stadt fehlten alleine Speyer über 15 Millionen Euro pro Jahr, um vom Bund an sie übertragene Aufgaben zu erfüllen.
Auch die kommunalen Spitzenverbände des Landes begrüßen den Vorstoß der Ministerin. Gleichwohl bedürfe es eines „tragfähigen und nachhaltigen Konzepts zur Übernahme der Altschulden“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände. Die Gesamtverschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen liege bei 12,4 Milliarden Euro. Die Liquiditätskredite machten davon rund 6,1 Milliarden Euro aus. Entsprechend müssten im Sinne einer Entschuldung der Kommunen „dringend weitere Kraftanstrengungen“, die über eine Übernahme der Liquiditätskredite hinausgehen, unternommen werden.
Rheinland-Pfalz: Land will Liquiditätskredite hälftig übernehmen
„Wir sind bereit, landesseitig – jenseits eines Sockelbetrags – die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite zu übernehmen und damit die besonders betroffenen Kommunen zu entlasten“, kündigte Ahnen bei der Vorlage ihres Entwurfs für den Landeshaushalt 2022 vor dem Landtag in Mainz an. Die Ministerin schlug eine verfassungsrechtliche Absicherung der signifikanten Schuldübernahme vor.
Dabei begünstigt die politische Gemengelage die Altschuldenhilfe. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist von einer Hilfe für Kommunen, deren Handlungsfähigkeit aufgrund hoher Schulden eingeschränkt ist, die Rede. Voraussetzungen für die Bundeshilfe sind das zusätzliche Engagement der betroffenen Länder sowie eine jeweils nachhaltige Lösung. In Rheinland-Pfalz arbeitet die Landesregierung derzeit ohnehin an einer Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA). Im Rechtsstreit zwischen dem Land und dem Landkreis Kaiserslautern sowie der Stadt Pirmasens um die kommunale Finanzausstattung hatte der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof im Dezember 2020 den bisherigen KFA für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber auf eine Neuregelung bis 2023 verpflichtet.