Anlagerichtlinien sind in deutschen Kommunen noch kaum verbreitet. Das zeigen die Antworten der DNK-Kämmererbefragung 2018, an der sich insgesamt 561 Finanzverantwortliche von Städten, Gemeinden und Kreises beteiligt haben. Lediglich 18 Prozent der Teilnehmer geben an, dass in ihrer Kommune bereits eine Richtlinie für kommunale Anlagen existiert, bei weiteren 12 Prozent ist eine eine offizielle Vorgabe zumindest in Planung.
Gefragt nach den Gründen für eine bislang nicht vorhandene Anlagerichtlinie, sind sich die meisten Kämmerer einig: In 87 Prozent der betroffenen Kommunen fehlt es nach Aussage der Teilnehmer schlicht am Bedürfnis, eine Richtlinie zu erstellen. Das verdeutlichen auch die freien Antworten der Kämmerer auf diese Frage: Es sei „nichts (mehr) zum Anlagen da“, schreiben mehrere.
Anlagerichtlinien: Selten in klammen Kommunen
Das heißt aber nicht, dass sich per se nur Kommunen mit Haushaltsüberschüssen schon mit Anlagerichtlinien beschäftigt haben. Schlüsselt man die Antworten nach den Angaben zur Haushaltssituation im vergangenen Jahr auf, zeigt sich, dass auch derzeit defizitäre Kommunen teilweise bereits Richtlinien erlassen haben – wenn auch im Schnitt sehr viel seltener: 11 Prozent dieser Kommunen verfügen bereits über Richtlinien. Bei Kommunen mit ausgeglichenem Haushalt oder Überschüssen ist der Anteil mit rund 20 Prozent allerdings fast doppelt so hoch.
Auch unabhängig von der aktuellen Finanzlage mache zumindest die Vorbereitung einer Anlagerichtlinie grundsätzlich Sinn, sagt Markus Krampe, Bereichsleiter Öffentliche Kunden in der DZ HYP AG: „Anlagerichtlinien können zudem auch die sehr kurzfristigen Anlagen betreffen. Hier sollte der Rat sich durchaus Gedanken darüber machen, wie die Kommune mit Tages- und Termingeldern umgeht.“ Das gelte zum Beispiel die Frage der Einlagensicherung oder mögliche Verwahrentgelte.
Fehlende Kapazitäten in kleinen Gemeinden
Die Schaffung einer Anlagerichtlinie ist aus Kämmerersicht nicht nur eine Frage der finanziellen Situation, sondern auch der Kapazitäten: In einwohnerstarken Kommunen mit entsprechendem Verwaltungsapparat sind Richtlinien um ein Vielfaches stärker verbreitet als in kleineren. Während in Städten und Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern gerade einmal 10 Prozent nach eigenen Angaben über Richtlinien verfügen, steigt dieser Wert mit zunehmender Einwohnerzahl deutlich an: So hat jede vierte Kommune mit einer Einwohnerzahl zwischen 50.000 und 100.000 bereits Richtlinien erlassen, bei den Großstädten und Kreisen über 100.000 Einwohner sind es sogar 42 Prozent (Details s. Grafik).
Allerdings müssen auch kleinere Kommunen nicht davor zurückschrecken, sich mit dem Thema zu befassen. Unterstützung bieten oft die kommunalen Spitzenverbände – und es gibt offizielle Orientierungspunkte: „Als Grundlage sollten die Erlasse der Bundesländer und Vorgaben der Rechtsaufsicht dienen“, empfiehlt Krampe.
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