Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ will der Bund eine bessere Betreuung in den Kitas ermöglichen. Bis 2022 sollen mehrere Milliarden Euro investiert werden. Doch was ist danach?, fragt der Deutsche Städtetag.

Das Bundeskabinett hat das „Gute-Kita-Gesetz“ auf den Weg gebracht, das Milliardeninvestitionen des Bundes in eine bessere Kinderbetreuung vorsieht. So will der Bund bis zum Jahr 2022 5,5 Milliarden Euro bereitstellen. Mit dem Geld sollen – je nach konkretem Bedarf vor Ort – beispielsweise zusätzliche Erzieherinnen eingestellt oder aber längere Kita-Öffnungszeiten angeboten werden.

 

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) äußerte in der ARD die Hoffnung, dass Länder und Kommunen nun ihrerseits zusätzliche Gelder für die Kitas bereitstellen würden. Schließlich sei es nicht Aufgabe des Bundes, „die Kosten zur Verbesserung der Kitas alleine zu tragen“.

 

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, begrüßt das „Gute-Kita-Gesetz“, wünscht sich allerdings ein darüber hinausgehendes dauerhaftes Engagement des Bundes wie auch der Länder. Qualitätsziele für die Betreuung in den Kitas seien bereits benannt worden. „Mit den durch das Gesetz geplanten maximal 2 Milliarden Euro Bundesmittel pro Jahr können diese Ziele jedoch nur teilweise erreicht werden.“ Eine bessere Qualität müsse in enger Absprache mit den Städten verfolgt werden. „Wichtig ist außerdem, dass die zusätzlichen finanziellen Mittel auch wirklich bei den Städten und Gemeinden vor Ort ankommen, die für die Kinderbetreuung sorgen.“

 

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de

 

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