Der Bund will 2 Milliarden Euro für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen bereit stellen. Das Geld reicht jedoch bei weitem nicht aus, warnt der Deutsche Städtetag. Auch sollte die Ganztagsbetreuung gesetzlich nicht auf kommunaler Ebene verankert werden.

Nach den Plänen von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) soll es ab 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geben. So steht es auch im Koalitionsvertrag. In erster Lesung hat der Deutsche Bundestag bereits über den Entwurf für das Ganztagsfinanzierungsgesetz beraten, heißt es in einer Mitteilung aus dem Ministerium. Der Bund plant demnach für die Ganztagsbetreuung zwei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.

Dazu will der Bund ein Sondervermögen einrichten. 2020 und 2021 seien dafür jeweils eine Milliarde Euro vorgesehen – jeweils zur Hälfte aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Sondervermögen werde spätestens Ende 2028 aufgelöst.

2 Milliarden Euro decken nur kleinen Teil der Kosten

Der Deutsche Städtetag kritisiert jedoch, dass die Bundesregierung den Rechtsanspruch im Jugendhilferecht regeln und damit bei den Kommunen ansiedeln will. „Das ist der falsche Ansatz“, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, in einem Statement. Klug wäre es, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulgesetzen der Länder zu regeln.

Bund und Länder müssten zudem laut Dedy einen „erheblich größeren Anteil an den Investitionskosten übernehmen und sich dauerhaft an den Betriebskosten beteiligen“. Die bisher vom Bund vorgesehenen 2 Milliarden Euro würden nur „einen kleinen Teil der notwendigen Investitionen von 7,5 Milliarden Euro“ decken. Der Städtetag beruft sich dabei auf eine Schätzung des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Laut DJI belaufen sich zudem die jährlichen Betriebskosten auf 4,4 Milliarden Euro. Es müssten rund eine Million zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden.

Kein Bruch im Betreuungsangebot

Der kommunale Spitzenverband gibt außerdem zu bedenken, dass es bis 2025 kaum gelingen werde, ausreichend Fachkräfte mit den notwendigen pädagogischen Qualifikationen zu finden. Ein Ganztagsbetrieb mache zudem an den Schulen den Bau von zusätzlichen Räumen nötig. Die Umsetzung der Ganztagsbetreuung könne daher nur schrittweise möglich sein.

Einig sind sich Familienministerin Giffey und Dedy jedoch in dem Punkt, dass es vom Wechsel von der Kita zur Grundschule für Familien keinen Bruch im Betreuungsangebot geben darf: „Die Städte befürworten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“, stellt Dedy klar.

ak.meves(*)derneuekaemmerer(.)de

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