Die Auszahlung aus dem Gute-Kita-Gesetz an die einzelnen Bundesländer kann beginnen. In der vergangenen Woche hat Hessen als letztes Bundesland den Vertrag unterzeichnet, meldet das Familienministerium. Insgesamt geht es um 5,5 Milliarden Euro bis 2022.
Ministerin Franziska Giffey (SPD) kündigte ebenfalls an, dass „der Bund für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung auch über 2022 hinaus seine Verantwortung wahrnehmen wird.“ Sie sei mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einig, dass sich dies auch in der Finanzplanung 2020 bis 2024 abbilden werde.
Gute-Kita-Gesetz ist "Schummelbezeichnung"
Jedes der 16 Bundesländer kann im Rahmen des Gesetzes selbst entscheiden, in welche Maßnahmen es genau investiert. Dabei können sie laut Giffey aus einem „Instrumentenkasten“ mit zehn Handlungsfeldern auswählen – von längeren Öffnungszeiten, besserem Betreuungsschlüssel über die Qualifizierung von Fachkräften bis zur Sprachförderung oder der Entlastung der Eltern von Gebühren.
Doch dieser Instrumentenkasten ruft Kritik in der Opposition hervor. So nannte die stellvertretende FDP-Parteivorsitzende Katja Suding gegenüber der WELT das Gute-Kita-Gesetz eine „Schummelbezeichnung“. Anstatt die ohnehin knappe Investitionssumme vollständig in die Qualität der frühkindlichen Bildung zu investieren, flösse ein viel zu großer Teil des Geldes in die Subventionierung von Elternbeiträgen: „Kostenfreie Kitas leisten jedoch absolut keinen Beitrag für deren Qualität.“
Ein Drittel für die Beitragsbefreiung
Auch der Paritätische Gesamtverband äußerte sich bereits vorab kritisch zu dem Gute-Kita-Gesetz. In einem Blog-Beitrag schreibt Niels Espenhorst, Referent für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege beim Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, der Effekt des „sogenannten ‚Gute-Kita-Gesetzes‘ fällt deutlich geringer aus, als erhofft.“
Zwar seien viele Maßnahmen, die die Länder treffen, sinnvoll, aber insgesamt sei die Wirkung zu gering, um die Arbeitsbedingungen in der Praxis nachhaltig zu verbessern. Das liegt laut Espenhorst zum einen daran, dass rund ein Drittel der Mittel für die Elternbeitragsbefreiung verwendet werden. Damit würden für die Jahre 2019 bis 2022 nur rund 4 Milliarden Euro für die Qualitätsverbesserung zur Verfügung stehen. Dem stünden voraussichtliche Gesamtausgaben im gleichen Zeitraum von etwa 130 Milliarden Euro gegenüber.
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