Am Donnerstagnachmittag war klar: Der NRW-Städtetag bleibt mit der Landesregierung beim Thema Inklusion vorerst im Dialog. „Es wird weitere Gespräche geben“, sagte ein Sprecher des Städtetags gegenüber DNK nach einem eilig einberufenen „letzten“ Krisengespräch zur Mittagszeit. Der Hintergrund: Der NRW-Landkreistag und der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund hatten zuvor bekannt gegeben, dass sie das am Dienstag vorgelegte „letzte“ Angebot des Landes ablehnen, das eine Zahlung an die Kommunen in Höhe von insgesamt 175 Millionen Euro über fünf Jahre vorsah.
Eine Einigung sei vor allem an unterschiedlichen Auffassungen zu den dauerhaften Personalkosten gescheitert, so die beiden Verbände. Die Kosten für die Integrationshelfer würden vollständig auf die Kommunen verlagert. Angesichts der anvisierten Zielmarke der Inklusion von 50 Prozent der Schüler mit Behinderung, sei die vom Land angebotene Beteiligung nicht ausreichend. Nun empfehlen die Verbände ihren Mitgliedern, vor das Landesverfassungsgericht in Münster zu ziehen.
Da macht der Städtetag zumindest vorerst nicht mit. Stattdessen gibt es hier Hoffnungen, die anderen Kommunalverbände wieder an den Verhandlungstisch zu bekommen. Im Alleingang könne man nicht zu einer Einigung gelangen, so der Sprecher des Städtetags. Über die Ergebnisse des Krisengesprächs vom Donnerstag haben der Städtetag und die Landesvertreter Stillschweigen vereinbart.
Gutachten: Kosten über 100 Millionen Euro
Hintergrund der Debatte ist das im Herbst 2013 von der NRW-Landesregierung verabschiedete Inklusionsgesetz, das behinderten Kindern ab dem kommenden Schuljahr – zunächst in den ersten und fünften Klassen – einen Rechtsanspruch auf Unterricht in Regelschulen zuschreibt. In der vergangenen Woche war ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten des Bildungsforschers Prof. Dr. Klaus Klemm veröffentlicht worden, das die zusätzlichen kommunalen Ausgaben für die Inklusion auf rund 113,5 Millionen Euro für fünf Jahre beziffert. Damit wurden die Angaben aus einem älteren Gutachten im Auftrag der Kommunalverbände weitgehend bestätigt, das die zusätzlichen Kosten in diesem Zeitraum auf einen dreistelligen Millionenbetrag schätzte. NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann beschwichtigte prompt: Die Zahlen im Klemm-Gutachten seien Schätzwerte und nicht repräsentativ. Dennoch stockte das Land nach der Veröffentlichung des Gutachtens ihr Angebot auf 175 Millionen Euro über fünf Jahre auf. Die Kommunalverbände fürchten aber noch höhere Kosten, denn von den angebotenen Hilfen sind nur 50 Millionen Euro für die Personalkosten vorgesehen. Die restlichen 125 Millionen Euro sollen dagegen in bauliche Maßnahmen fließen.
Laut Schulministerin Löhrmann wird das Land allein bis zum Schuljahr 2017/2018 insgesamt 850 Millionen Euro zusätzlich für Inklusionsmaßnahmen ausgeben. Bei der Inklusion handle es sich nicht um eine neue Aufgabe der Kommunen, sodass das Land die Kosten nicht vollständig zu tragen habe, so das Argument der Ministerin gegen die Forderungen der Kommunen.