Im Streit um die Kosten der Inklusion hätten sich die NRW-Kommunen mit dem Land geeinigt, hört man dieser Tage. Doch eine wirkliche Lösung des Konflikts ist auf die lange Bank geschoben worden. Vieles ist noch unklar: Schulministerin Löhrmann will sich an den Integrationshilfen nicht beteiligen und die Kommunen halten sich den Klageweg offen.

Nach einem monatelangen Verhandlungsmarathon mit 20 Sitzungen zum Thema Inklusion haben die NRW-Kommunalverbände nun bekannt gegeben, sich mit dem Land auf einen Kompromiss geeinigt zu haben. Nachdem der Landkreistag und der Städtetag bereits grünes Licht für einen gemeinsamen Lösungsentwurf gegeben hatten, folgte am Donnerstag auch der Städte- und Gemeindebund. Von einem „akzeptablen Angebot“, einem „tragfähigen Verhandlungsergebnis“ und einer „guten Verabredung“ sprechen die Verbände. Auch NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) gibt sich zufrieden mit den „vertrauensbildenden Vereinbarungen“. Am Donnerstagabend kündigte Löhrmann im Düsseldorfer Landtag an, in Kürze einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Einigung zementieren soll.

 

Aber was haben die Kommunen eigentlich mit dem aktuellen Kompromiss gewonnen? Nicht allzu viel, möchte man meinen. Denn das Land ist von seinem bereits seit Februar geltenden Angebot einer Zahlung in Höhe von 175 Millionen Euro über fünf Jahre um keinen Cent abgerückt. Außerdem betonte Schulministerin Löhrmann am Donnerstag, dass das Land nach wie vor die Kosten für Integrationshilfen durch die örtliche Sozial- und Jugendhilfe nicht übernehmen werde. Dabei geht es um individuelle Betreuungsmaßnahmen, die einzelnen Schülern eine Teilnahme am Unterricht in der allgemeinen Schule überhaupt erst ermöglichen. Diese gingen auf Bundesgesetzgebung zurück und gehörten damit nicht zum Aufgabenbereich des Landes, so Löhrmann. „Das ist die von mir betonte rote Linie, über die wir nicht gehen können, und hierfür erfolgt auch keine Anerkennung der Konnexität“, sagte die Ministerin. Das Land habe keinen Blankoscheck ausgestellt.

„An der Summe wird nicht gerüttelt“

Neu an dem aktuellen Kompromiss ist lediglich eine Einigung darüber, dass die im Zuge der Inklusion entstehenden Investitions- und Personalkosten nun jährlich neu ermittelt werden, sodass Anpassungen jeweils zum nächsten Haushaltsjahr möglich sind. Die zuvor diskutierte Lösung, den Betrag über fünf Jahre hinweg festzusetzen und erst dann eine Revision durchzuführen, sei aus Sicht der Kommunen zu risikoreich, sagte ein Sprecher des Städte- und Gemeindebunds (DStGB) gegenüber DNK. Schließlich wisse niemand, wie sich die Kosten in den kommenden Jahren entwickeln werden.

 

Allerdings ist fraglich, wie kompromissbereit das Land im Zuge der künftigen Revisionen wirklich sein wird. Jedenfalls hieß es aus Regierungskreisen gegenüber DNK, dass an der Summe von 175 Millionen Euro auch künftig nicht gerüttelt werde. Zitieren lassen will man sich damit zwar nicht, ein positives Signal sieht jedoch anders aus. Jedenfalls zeigt sich, dass der Streit um die Kosten der Inklusion alles anderes als beendet ist.

 

So ist bislang noch völlig offen, wie die jährliche Revision der Kosten überhaupt vorgenommen werden soll, wer sie durchführen wird und welche Referenzkommunen herangezogen werden sollen bzw. ob alle Kommunen zu prüfen sind. Eine Entscheidung über das genaue Vorgehen solle es bis zur Sommerpause geben, so der DStGB-Sprecher.

 

Dass im Streit um die Inklusion noch lange nicht endgültig Ruhe eingekehrt ist, zeigt sich auch daran, dass die Kommunalverbände ihren Mitgliedern zwar vorerst von einer Klage gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster abgeraten haben, andererseits aber den Zeitplan für die Revision der Kosten so gelegt haben, dass eine Klage noch nach der ersten Revision im Juni 2015 möglich sein wird. Diesen Trumpf werde man dann ziehen, wenn die Überprüfung und Anpassung aus Sicht der Kommunen nicht akzeptable Mängel aufweisen sollte, kündigte der Landkreistag bereits an.

 

t.schmidt(*)derneuekaemmerer(.)de

 

 

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