Bundestag und Bundesrat haben das Grundgesetz geändert, um den Weg für das Konjunkturpaket frei zu machen. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die damit verbundenen Maßnahmen.

Das Konjunkturpaket ist beschlossene Sache. Der Bundestag hat am Donnerstagabend über eine Grundgesetzänderung abgestimmt, um die Kommunen in der Coronakrise finanziell zu entlasten. Wie der Bundestag mitteilt, wurde die Änderung mit 571 zu 67 Stimmen angenommen. An diesem Freitag stimmte auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung sowie dem begleitenden Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen zu.

Unterstützung bei Gewerbesteuer und KdU

Mit der Grundgesetzänderung kann der Bund coronabedingte Gewerbesteuerausfälle der Kommunen in Höhe von 6,1 Milliarden Euro kompensieren. Die Länder sollen laut Gesetzesentwurf weitere 4,8 Milliarden Euro beisteuern. Der entsprechende Artikel tritt am Ende dieses Jahres allerdings wieder außer Kraft.

Zudem beteiligt sich der Bund fortan zu einem höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft (KdU). Die Bundesbeteiligung wird demnach von 50 Prozent auf bis zu 74 Prozent angehoben. Mittelfristig steigen die Ausgaben des Bundes für die Bundesbeteiligung an den KdU somit um rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr.

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Corona-Hilfen: Bund hat Wort gehalten

Der Deutsche Landkreistag begrüßt die „wichtigen Unterstützungsleistungen“ des Bundes. „Der Bund hat Wort gehalten, er tut mit diesem Gesetzespaket sehr viel zum Wohle der Kommunen“, kommentierte Landrat Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistages. Das Geld müsse nun so schnell wie möglich in den kommunalen Haushalten ankommen. „Die Länder müssen ihren Teil noch in diesem Jahr dazutun“, so Sager.

Die Erhöhung des Bundesanteils an den KdU auf maximal 74 Prozent sei notwendig, damit die Landkreise und kreisfreien Städte diese kommunale Aufgabe auch künftig eigenverantwortlich wahrnehmen könnten und es nicht zu Bundesauftragsverwaltung komme, fügt Sager hinzu. Die Bundesauftragsverwaltung greift nach der Gesetzesänderung ab 75 Prozent.

Finanzielle Hilfe auch für 2021 und 2022 nötig

Auch der Deutsche Städtetag begrüßt die Entlastungen. „Die Koalition hat damit ein großes Paket geschnürt und breite Unterstützung dafür erhalten. Das wissen die Städte sehr zu schätzen“, erklärt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Allerdings fordert Dedy auch Unterstützung von Bund und Ländern für 2021 und 2022.

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„Im nächsten Jahr fehlen bundesweit allein bei der Gewerbesteuer – der wichtigsten kommunalen Steuer – mehr als 6 Milliarden Euro“, so Dedy. Die jüngste Steuerschätzung habe gezeigt, dass die Coronakrise auch in den kommenden Jahren noch dramatisch die Finanzlage der Kommunen verschlechtere, teilt der Städtetag mit. Diese Entwicklung sei bei den Entscheidungen über das Konjunkturpaket Anfang Juni allerdings noch nicht absehbar gewesen.

a.jarchau(*)derneuekaemmerer(.)de

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