Bund und Länder bezweifeln nach wie vor, dass der Nutzen der von der Europäischen Kommission geplanten EPSAS-Einführung in einem verantwortbaren Verhältnis zu den erforderlichen Kosten steht. Das geht aus einem vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Grundsatzpapier des Bund-/Länder-Arbeitskreises EPSAS hervor. Darin stellen die Verfasser fest, dass die angeblichen Vorteile verbindlicher doppischer europäischer Rechnungslegungsvorschriften schwer zu quantifizieren und allenfalls in Kombination mit weitergehenden Maßnahmen (etwa finanzpolitischen Reformen) realisierbar seien. „Dem gegenüber stehen bereits bei konservativer Schätzung erhebliche Kosten für die Beschaffung von Hard- und Software, externe Beratung sowie die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, von denen die Qualität der Ergebnisse maßgeblich abhängt“, warnt das Schreiben.
Die Mitglieder des Bund-/Länderarbeitskreises fordern die Europäische Kommission auf, „mögliche Alternativen sowie die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Einführung von europäischen Standards ergebnisoffen“ zu prüfen. Ausdrücklich ist von Pilotierungen, Evaluierungen und möglichen Ausstiegsszenarien die Rede.
In seinem Gemeindefinanzbericht 2016 weist der Deutsche Städtetag darauf hin, dass „je nach Ausgestaltung der EPSAS erneut zusätzlicher Umstellungsaufwand, aber auch zusätzlicher laufender Aufwand für die Rechnungslegung entstehen wird“. Dennoch verbinde sich mit der EPSAS-Einführung die Chance, „die bislang sehr zersplitterte Landschaft länderindividueller Doppikregelungen innerhalb der Bundesrepublik sowie den fragmentierten, bislang zeitlich offenen Umstellungsprozess von der Kameralistik auf die Doppik zu beschleunigen“, so der kommunale Spitzenverband.
a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de