Im Streit um die Aufteilung der Flüchtlingskosten haben die Länder einen Verhandlungserfolg erzielt. Finanzminister Olaf Scholz wird deutlich mehr Geld bereitstellen müssen als er angeboten hatte.

Die monatelange Debatte über die Aufteilung der Flüchtlingskosten ist beendet. Am gestrigen Donnerstag verständigten sich Bund und Länder auf eine Finanzierung für die Jahre 2020 und 2021, wie Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) nach Abschluss der Verhandlungen bekanntgab.

Wie mehrere überregionale Medien übereinstimmend berichten, wird sich der Bund im kommenden Jahr mit 3,35 Milliarden Euro an den Flüchtlingskosten beteiligen. Im Jahr 2021 sollen dann nur noch 3,15 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Zum Vergleich: In diesem Jahr unterstützt der Bund die Länder mit rund 4,7 Milliarden Euro.

Bisherige Regelungen laufen weiter

Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa will der Bund die Kosten für Unterkunft und Heizung auch über das laufende Jahr hinaus vollständig erstatten. 350 Millionen Euro sollen den Ländern für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden. Auch die 670-Euro-Pauschale für Asylbewerber soll beibehalten werden.

Sowohl Ministerpräsident Hans als auch Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), die als Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz die Verhandlungen geführt hatten, zeigten sich mit dem erzielten Kompromiss zufrieden. „Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, eine lastengerechte Regelung zu finden“, teilte Hans mit. Man habe eine Lösung gefunden, die allen Interessen gerecht werde.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte die Unterstützung des Bundes bei der Flüchtlingsfinanzierung eigentlich deutlich zurückfahren wollen – auf nur noch 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2022. Noch am Mittwoch hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Kommunen in der Frage der Flüchtlingsfinanzierung den Rücken gestärkt und sie ermuntert, selbstbewusst Unterstützung von Bund und Ländern einzufordern.

Haase: Gelder an die Kommunen weiterleiten

Christian Haase, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, appellierte an die Länder die vom Bund zugesagten Mittel vollständig und ungekürzt an die Kommunen weiterzuleiten. "Flüchtlingsarbeit und Integration erfolgt in den Kommunen und dort gehören die Bundesmittel hin!"

Kritik kam vom Städte und Gemeindebund NRW.  Das Volumen der zugesagten Unterstützung entspreche nach wie vor nicht dem tatsächlichen Bedarf, sagte Hauptgeschäftsführer Bernd-Jürgen Schneider. Unklar sei zudem, was danach geschehe. "Die Kommunen brauchen Planungssicherheit", betonte Schneider. Daher müsse sich der Bund auf Dauer verpflichten, einen substanziellen Teil der Kosten aus der Flüchtlingsbetreuung und -integration zu übernehmen.

Ein weiteres Problem stelle sich mit der wachsenden Anzahl geduldeter Flüchtlinge, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt sei. Deren Rückführung oder Abschiebung gestalte sich zunehmend schwieriger. "Die Kommunen können nicht dafür haftbar gemacht werden, dass dieser Teil des Flüchtlingsmanagement ins Stocken gerät", erklärte Schneider. Daher müssten die Kosten für die Versorgung der Geduldeten bis zu deren Ausreise von Bund und Land übernommen werden. "Hier will sich der Bund auch nach Stand der Einigung in Zukunft nicht beteiligen. Dies ist inakzeptabel. Immerhin geben die Kommunen in NRW hierfür rund 700 Mio. Euro pro Jahr aus."

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de

 

 

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Die Integration der Flüchtlinge wird Bund, Länder und Kommunen weiter beschäftigen. Unsere Themenseite hält Sie auf dem Laufenden!

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