Der Deutsche Landkreistag ruft Bund und Länder dazu auf, im Zusammenhang mit dem Thema Flüchtlingsfinanzierung eine Gesamtlösung zu schaffen. Diese soll eine belastbare Finanzierungsperspektive für die Kommunen beinhalten und die Einhaltung des Konnexitätsprinzips sicherstellen. 

Der Deutsche Landkreistag hat seine Forderungen an den Bund zur Finanzierung der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter formuliert. Bereits im Vorfeld des Bund-Länder-Treffens zur Klärung der Finanzierungsfragen am vergangenen Donnerstag äußerte sich Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Hans-Günter Henneke in einer Mitteilung: „Wir können zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, indem wir einerseits für eine aus kommunaler Sicht belastbare Finanzierungsperspektive in der Flüchtlingsfrage sorgen und andererseits grundlegende Risiken für die Landkreise, Städte und Gemeinden in den Sozialgesetzbüchern beseitigen.“.

Maßgebliche Akteure ins Boot holen

Nach Beschluss des Bundeskanzlers Olaf Scholz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder soll bis zum nächsten Bund-Länder-Treffen am 7. April eine Arbeitsgruppe einen entsprechenden Lösungsvorschlag erarbeiten. Der Deutsche Landkreistag fordert, gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden, an der AG angemessen beteiligt zu werden. „Es darf jedenfalls nicht so laufen, dass über den Kopf derer hinweg entschieden wird, die vor Ort jeden Tag in vorderster Reihe der Krisenbewältigung stehen“, so Henneke. Die maßgeblichen Akteure sollten vielmehr mit im Boot seien.

Keine verfassungswidrigen Gesetze

Gleichzeitig wies er darauf hin, dass der Bund mit dem geplanten einmaligen Corona-Zuschuss in Höhe von 100 Euro erneut den Landkreisen eine neue Aufgabe übertragen habe, ohne für eine Finanzierung zu sorgen. Zwar sei der Zuschuss für Sozialhilfeempfänger in der Sache zu unterstützen, „aber der Bundesgesetzgeber sollte eine Regelung beschließen, nach der die Länder die Aufgabe auf die Kommunen übertragen und damit auch finanzieren. Der Bund darf keine verfassungswidrigen Gesetze machen“, kritisierte Henneke das Vorgehen des Bundes. Erst 2020 habe das Bundesverfassungsgericht solches Handeln für verfassungswidrig erklärt. Eigentlich solle man erwarten können, dass sich der Bundesgesetzgeber daran halte.

v.wilke@derneuekaemmerer.de 

 

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