Der Städtetag NRW will eine Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und beruft sich dabei auf ein Gutachten der Universität Leipzig. Derzeit erstatte das Land den Kommunen im Schnitt weniger als ein Drittel der Kosten.

Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen fordert eine schnelle Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) NRW. Derzeit erstatte das Land den Städten im Durchschnitt weniger als 30 Prozent der Kosten, die zur Sicherung des Lebensunterhalts von Flüchtlingen notwendig sind, heißt es in einer Mitteilung des nordrhein-westfälischen Städtetags anlässlich einer Anhörung im Landtag am vergangenen Freitag. Hierdurch entstünde den Kommunen eine Finanzierungslücke von etwa 1 Milliarde Euro pro Jahr.

Der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann aus Hamm, sagte laut Mitteilung: "Die Städte fordern, dass die Pauschale aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz jetzt sehr rasch angehoben und dem Aufwand entsprechend angepasst wird." Außerdem appelliert der Städtetag NRW an das Land, die Finanzierung des Landes für geduldete Flüchtlinge deutlich auszuweiten und sich ohne zeitliche Beschränkungen an den Kosten für Geduldete zu beteiligen. "Der landespolitische Stillstand muss schnell beendet werden", so Hunsteger-Petermann weiter.

Geduldete Flüchtlinge kaum berücksichtigt

Bislang würden geduldete Flüchtlinge kaum berücksichtigt. Das Land übernimmt für sie nur für drei Monate die Kosten. Die Zahl der geduldeten Flüchtlinge, für die den Städten keine FlüAG-Pauschale mehr gezahlt wird, steige jedoch seit Jahren an.

Ende Dezember 2015 gab es der Mitteilung zufolge gut 43.000 geduldete Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen, am Stichtag 1. Juli 2019 waren es mehr als 58.000 Personen. Das Problem der steigenden Kosten müsse nun dauerhaft gelöst werden, fordern die Städte. Vor allem sollte das Land sich zeitlich unbeschränkt maßgeblich an den Kosten auch für abgelehnte Asylbewerber beteiligen.

Keine Bundesintegrationsmittel für Unterbringung und Versorgung

Den Vorschlag des Integrationsministers, Bundesintegrationsmittel für Unterbringung und Versorgung geduldeter Flüchtlinge zu verwenden, bewertet der Städtetag kritisch. „Mittel, die eigentlich für Integrationsmaßnahmen dringend nötig seien, würden auf diese Weise für Regelaufgaben verbraucht“, heißt es in der Mitteilung.

Der Städtetag NRW beruft sich bei seinen Forderungen auf ein Gutachten der Universität Leipzig zur Evaluierung der Kostenpauschale, das seit Herbst 2018 vorliegt. Es empfiehlt eine Anhebung der Pauschale für die Kommunen.

ak.meves(*)derneuekaemmerer(.)de

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