Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) will den kommunalen Finanzausgleich reformieren. Dabei sollen die Kreise leer ausgehen. Wie Breitner diese dennoch von seinem Vorhaben überzeugen will, erklärte der Minister im DNK-Interview am Rande des 9. Deutschen Kämmerertags in Berlin.

Herr Breitner, ihr Gesetzentwurf zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs stößt mancherorts auf heftige Kritik. Ihr Parteikollege Klaus Plöger, Landrat des Kreises Stormarns, fragt sich öffentlich, ob es „böse oder dumm“ sei, so etwas kurz vor der Bundestagswahl zu machen.“ Plögers Kreis würde nach ihren Vorschlägen rund 9,7 Millionen Euro verlieren. Können Sie die Aufregung des Kollegen verstehen?

 

Natürlich kann ich nachvollziehen, dass es nicht auf Begeisterung stößt, wenn ein Vorhaben zunächst einen Verlust an finanziellen Mitteln mit sich zu bringen scheint. Tatsächlich waren die Betrachtungen der von uns beauftragten Gutachter zukunftsbezogen. Es wurde daher ausdrücklich berücksichtigt, dass künftig der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt. Damit fallen die bisherigen Zuschussbedarfe der Kreise komplett weg. Zusammen mit den vorgesehenen Änderungen im Finanzausgleich ist die Reform für die Kreise daher quasi ein Nullsummenspiel. Für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte gilt: Wer hohe Soziallasten trägt, gewinnt im Finanzausgleich – wer geringe Lasten hat, wie der Kreis Stormarn, kann nicht so viele Mittel erhalten.

Der Landkreistag spricht jedenfalls von einem „harten Rückschlag“. Wie wollen Sie die Kreise von Ihrem Vorhaben überzeugen?

 

Wir haben bereits ein Jahr intensiven Dialogs über die Reformpläne mit der kommunalen Familie hinter uns. Ich habe alle Kreise und viele Gemeinden und Städte besucht und mich dort über das Vorhaben ausgetauscht. Der Gesetzentwurf steht jetzt vor der Zustimmung durch die Landesregierung und bildet dann die Grundlage für weitere Erörterungen und die anschließende parlamentarische Beratung. Die Gespräche waren bisher immer offen, sachlich und konstruktiv. Ich bin daher sicher, dass wir im noch verbleibenden Jahr bis zum 1. Januar 2015 eine breite Akzeptanz für die Reform des kommunalen Finanzausgleichs erreichen werden.

Ihrer Gesetzesvorlage zufolge sollen zentrale Orte künftig mehr erhalten, weil sie gemeindeübergreifende Leistungen finanzieren. Prognosen zufolge ist in Schleswig-Holstein künftig ein Bevölkerungsrückgang zu erwarten, insbesondere in ländlichen Regionen. Für die betroffenen Kommunen bedeutet dies sinkende Einnahmen und zusätzliche Kosten beim Infrastrukturum- und –rückbau. Werden die Kommunen im ländlichen Raum mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich nicht doppelt abgestraft?

 

Im Gegenteil: Von der Reform werden neun von zehn Gemeinden profitieren. Auch fast alle Gemeinden im ländlichen Raum erhalten höhere Schlüsselzuweisungen. Ziel der Reform ist es ja gerade, die unterschiedliche Belastung mit Aufgaben auszugleichen und so die Leistungsfähigkeit der steuerschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände zu sichern. Die Reform schafft eine sachgerechte und austarierte Finanzausstattung der Gemeinden. Außerdem schaffen wir eine Demographie-Komponente: Für Gemeinden mit rückläufiger Einwohnerzahl wird der Rückgang ihrer Zuweisungen gebremst. So erhalten sie Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen und ihre Infrastruktur anzupassen.

Der kommunale Finanzausgleich umfasst Mittel in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Ist mit einer Aufstockung des Landesanteils zu rechnen?

 

Eine Aufstockung der Mittel des kommunalen Finanzausgleichs kann ich momentan nicht in Aussicht stellen. Das Land Schleswig-Holstein ist schließlich selbst Empfänger von Konsolidierungshilfen und kann beim besten Willen nicht aus dem Vollen schöpfen. Trotzdem wird die Finanzausgleichsmasse in den nächsten Jahren weiter steigen. Dafür sorgen die höheren Steuereinnahmen. Für 2014 rechne ich mit 1,39 Milliarden Euro, für 2015 mit 1,4 Milliarden Euro.

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