Am Montag haben Vertreter von Bund und Ländern im Bundeskanzleramt das genaue Vorgehen bezüglich der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen im Bildungsbereich besprochen, die nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dabei kam es auch zu einer Einigung bezüglich der versprochenen Soforthilfe für die Kommunen. Demnach wird der Betrag in Höhe von einer Milliarde Euro ab dem 1. Januar 2015 fließen. Zur Hälfte geschieht dies durch eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten für Unterkunft und Heizung. Die andere Hälfte wird durch einen höheren Umsatzsteueranteil getragen.
Der Deutsche Landkreistag (DLT) begrüßte diese Mischlösung. Dadurch werde eine gleichmäßige Streuung der kommunalen Entlastung ermöglicht. In einem aktuellen DNK-Interview bezeichnet der DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke eben diese Mischlösung als besten Weg einer finanziellen Entlastung der Kommunen.
Der Deutsche Städtetag klang zu der Mischlösung verhaltener. Die Städte hielten es für richtig, dass im Zuge der Soforthilfe auch eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose beabsichtigt sei, so der Verband in einer Stellungnahme. Von der Umsatzsteuerbeteiligung fand sich in der Mitteilung kein Wort. Der Städtetag hatte sich im Vorfeld der Einigung gegen eine vollständige Finanzierung über die Umsatzsteuer gestemmt.
Davon abgesehen kritisierte der Städtetag, dass die Soforthilfe mit bereits vorhandenen Mitteln im Sondervermögen Kinderbetreuung in Höhe von 450 Millionen Euro verrechnet werde. Es gebe also unterm Strich keine Milliarde Euro zusätzlich für die Kommunen.
Umsetzung der Eingliederungshilfe noch offen
Die Soforthilfe ist der erste von zwei Schritten, über die im Koalitionsvertrag eine Milliardenentlastung der Kommunen vorgesehen ist. In Zukunft wird noch zu klären sein, wie mit den versprochenen 5 Milliarden Euro im Zuge der Eingliederungshilfe zu verfahren ist. Hierzu sei man noch lange nicht bei einer Einigung, sagte DLT-Hauptgeschäftsführer Henneke. Grundsätzlich regt Henneke an, den Mischschlüssel im Detail zu ergänzen. Demnach sei es überlegenswert, bei der kommunalen Umsatzsteuerbeteiligung neben der Einwohnerzahl auch die Steuerschwäche der jeweiligen Kommune in gewissem Umfang mit zu berücksichtigen. Zudem könne auch die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II zu einem ergänzenden Kriterium gemacht werden. Dabei könne dann auf Vorvorjahreswerte zurückgegriffen werden, um einen positiven Anreiz zu schaffen, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren.
t.schmidt(*)derneuekaemmerer(.)de
Anm. d. Red.: Das Interview mit Prof. Dr. Henneke lesen Sie in der Juni-Ausgabe des DNK, die am 4. Juni erscheint.