Die kommunalen Spitzenverbände in NRW streiten über die sogenannte Einwohnerveredelung. In einer Broschüre, den der Städtetag Nordrhein-Westfalen in der vergangenen Woche veröffentlicht hat, begründet der Verband ausführlich, warum die größeren Städte in NRW höhere Zuweisungen des Landes benötigen. So seien die Städte „urbane Arbeits- und Versorgungszentren auch für das gesamte Umland“. Zudem trügen sie höhere Soziallasten als kleinere Städte und Gemeinden. Jeder siebte Einwohner einer großen bzw. größeren Stadt in NRW erhalte finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt. In kleineren Städten und Gemeinden sei dagegen gerade mal jeder Zwölfte auf staatliche Unterstützung angewiesen, argumentiert der Städtetag. „Die höhere Aufgabenlast der größeren Städte muss auch in Zukunft durch das Land angemessen berücksichtigt werden. Zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger von NRW leben in größeren Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern. Es gibt keinen Anlass, bei der Gemeindefinanzierung einen besonderen Nachholbedarf für den ländlichen Raum zu sehen. Der Nachholbedarf der Kommunen ist nahezu flächendeckend. Er betrifft sowohl größere als auch kleinere Kommunen, sowohl den städtischen als auch den ländlichen Raum“, stellte der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Helmut Dedy, klar.
Ist die Einwohnerveredelung ungerecht?
Die Antwort der anderen beiden kommunalen Spitzenverbände ließ nicht lange auf sich warten. In einer gemeinsamen Pressemitteilung sprechen sich der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund NRW in deutlichen Worten für ein „Ende der Ungleichbehandlung von Bürgern bei der Gemeindefinanzierung“ aus. „Wir fordern seit Jahren, dass die sogenannte Einwohnerveredelung abgeschafft wird, weil es dafür keinen sachlichen Grund gibt. Anders als vom Städtetag behauptet haben Großstädte keinen Bedarf, der es rechtfertigt, dass das Land für einen Bürger der Stadt Köln 154 Euro zahlt, während für einen Einwohner einer Gemeinde in der Eifel nur 100 Euro überwiesen werden. Besonderen Bedarfen in den Bereichen Soziales und Infrastruktur wird durch spezielle Finanzierungsinstrumente entsprochen“, sagten die Hauptgeschäftsführer Martin Klein und Bernd Jürgen Schneider – und listen eine Vielzahl von Argumenten auf, die aus ihrer Sicht für eine sofortige Abschaffung der Einwohnerveredelung sprechen.
So sei „in der Wissenschaft nicht allgemein anerkannt“, dass in den Städten höhere Bedarfe bestehen. Die bei höheren Einwohnerdichten erzielbaren „Synergie- und Skaleneffekte müssten das Anbieten öffentlicher Leistungen eigentlich günstiger machen“. Zudem geben beide Verbände zu bedenken, dass kreisfreie Städte im Schnitt über Grund- und Gewerbesteuereinnahmen von rund 1000 Euro pro Einwohner verfügten. „Damit liegen sie um 20 Prozent höher als die Einnahmen kreisangehöriger Kommunen.“
Kritik am Ausgabeverhalten der Städte
Noch deutlicher werden die beiden Hauptgeschäftsführer, wenn es um die Finanzierung von Kultureinrichtungen geht. In seiner Broschüre hatte der Städtetag den höheren Finanzbedarf der NRW-Städte unter anderem mit den hohen Kosten für den Unterhalt von Theatern und Zoos begründet. Aus Sicht der anderen beiden kommunalen Spitzenverbände ein mit Vorsicht zu genießendes Argument: „Die Vorhaltung von Zoos, Sportstätten und Kultureinrichtungen mag dem Prestige mancher Großstadt dienen. Diese Einrichtungen gehen jedoch oft mit Defiziten einher. Müssen diese deshalb im Ballungsraum Rhein-Ruhr wirklich im Abstand weniger Kilometer vorgehalten werden?“ Statt wirtschaftlich nicht tragfähige „Kulturtempel“ zu subventionieren, sollten die großen Städte lieber über Kooperationen und Fusionen nachdenken. Grundsätzlich sollte darüber nachgedacht werden, ob ein System, „bei dem das tatsächliche Ausgabeverhalten maßgeblich für die Ermittlung eines vermeintlichen Bedarfs sei, hinreichend Anreize für ein wirtschaftliches Verhalten“ liefere. Alles in allem gebe es keinen Grund dafür, dass größere Städte pro Kopf mehr ausgeben müssen als kleinere Kommunen. Die jeweils vorgehaltene Infrastruktur müsse sich vielmehr rechnen, betonen beide Verbände unisono.
Hintergrund des Streits zwischen den Verbänden dürften die Pläne der schwarz-gelben Regierungskoalition in NRW sein. Diese hatte angekündigt, den kommunalen Finanzausgleich „rechtssicher, transparent und verlässlich“ ausgestalten zu wollen, „um einen gerechten Ausgleich zwischen Stadt und Land herzustellen“. Im Koalitionsvertrag ist unter anderem zu lesen, dass Schwarz-Gelb das „Instrument der Einwohnerveredelung im jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz“ wissenschaftlich überprüfen lassen will. Zugleich hatte die Landesregierung jedoch immer wieder betont, dass die Berücksichtigung besonderer Bedarfe großer Städte nicht in Frage gestellt werde.
a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de