In einem Sonderbericht geht der Bundesrechnungshof hart mit der Finanzpolitik des Bundes ins Gericht. Er übernehme immer mehr originäre Aufgaben von Ländern und Kommunen. Altschuldenhilfen durch den Bund erteilt der Rechnungshof eine klare Absage.

Der Bundesrechnungshof geht in einem am Dienstag veröffentlichten Sonderbericht hart mit der Finanzpolitik der Bundesregierung ins Gericht. In dem 122 Seiten starken Papier kritisiert der Rechnungshof die ungebremste Bereitschaft des Bundes, Kernaufgaben von Ländern und Kommunen an sich zu ziehen und zu finanzieren. Das selbst gesteckte Ziel, „die dauerhafte Verfestigung aufgabenbezogener Finanztransfers vom Bund zu den Ländern zu vermeiden und Fehlentwicklungen abzubauen“, habe der Bund in vielerlei Hinsicht aufgegeben. Um insgesamt 85 Milliarden Euro werde der Bund Länder und Kommunen im kommenden Jahr entlasten, heißt es in dem Bericht weiter.

Altschuldenhilfe als Irrweg?

Unter anderem warnt der Rechnungshof vor weiteren milliardenschweren Belastungen infolge der Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Der Forderung nach einer Altschuldenhilfe erteilt der Bericht eine klare Absage. Es sei richtig, dass die Bundesregierung zusätzliche Mittel mit Hinweis auf die föderale Aufgabenverteilung und die bereits gewährten finanziellen Leistungen des Bundes abgelehnt habe. Aussagen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und das Versprechen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), unter Umständen Hilfen für Zins- und Tilgungslasten bereitzustellen, bereiten dem Rechnungshof aber weiter Bauchschmerzen. „Die Gefahr zusätzlicher Belastungen besteht fort.“

Alles in allem mische sich der Bund unter dem Schlagwort einer verstärkten Kooperation finanziell immer tiefer in die Aufgaben von Ländern und Kommunen ein, kritisiert der Rechnungshof. Betroffen seien mittlerweile so gut wie alle Politikfelder – von der Kinderbetreuung über den sozialen Wohnungsbau bis hin zum ÖPNV. „Hierfür besteht jedoch nach der grundgesetzlichen föderativen Aufgabenteilung kein Anlass. Zuständig und verantwortlich gegenüber dem Souverän sind hierfür allein die Länder und die von ihnen zu unterstützenden Kommunen“, stellt der Rechnungshof fest. Die Mitfinanzierung durch den Bund führe zu einem „Kompetenzwirrwarr, diffusen Verantwortlichkeiten und setzt falsche Anreize. Kurzum: Alle sind für alles zu-ständig und niemand ist für irgendwas verantwortlich.“

Schwerpunkte setzen

Als "kontraproduktiv" bezeichnet der Rechnungshof die vom Bund aus seiner Sicht betriebene "Finanzpolitik nach dem Gießkannenprinzip". "Sie muss abgelöst werden durch Schwerpunktsetzungen auf zukunftsbezogene Auf­gaben." Zudem sollte der Bund darauf achten, Haushaltsspielräume für eine finanzwirt­schaftliche Gestaltung in den nächsten Jahren zu erhalten bzw. zu eröffnen.

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de

 

 

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