Der Deutsche Landkreistag schlägt eine Alternative zur Kopplung der vom Bund versprochenen Milliardenspritze an die Eingliederungshilfe vor. Trotz klarer Worte im Koalitionsvertrag gibt es derzeit offenbar noch Spielraum.

Der Deutsche Landkreistag fordert von der Bundesregierung eine zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag zugesagten Milliardenzahlungen des Bundes an die Kommunen. Im Koalitionsvertrag ist von 1 Milliarde Euro jährlicher Soforthilfe als erste Stufe und von weiteren 5 Milliarden Euro im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes in einer zweiten Stufe die Rede. Der Kommunalverband fordert eine umgehende Zuweisung der Soforthilfe sowie eine Auszahlung der weiteren Milliarden ab spätestens Anfang 2016. Ende Januar wird sich die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik mit der Neuregelung der Eingliederungshilfe befassen.

 

Doch es geht dem Landkreistag nicht bloß um den Zeitplan. Es sei auch sicherzustellen, dass die Mittel tatsächlich bei den Kommunen ankämen. „Das Problem besteht darin, dass die Landkreise nur in drei Ländern Aufgaben- und Finanzierungsträger der Eingliederungshilfe sind, und zwar in Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen“, sagte Landkreistagspräsident Hans Jörg Duppré im Anschluss an eine Präsidiumssitzung am Dienstag. In sieben Flächenländern liege dagegen die Finanzierungsverantwortung ganz oder überwiegend beim jeweiligen Land, bei dem daher auch die unmittelbare Entlastungswirkung eintreten würde. Eine vollständige Weiterleitung der Gelder an die Kommunen sei in diesen Ländern nicht gesichert.

 

Der Landkreistag plädiert für alternative Wege der Unterstützung. So ließe sich die Soforthilfe am besten über eine Aufstockung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung abwickeln. Für die weiteren Milliarden favorisiert der Verband eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils, eine Idee, mir der auch der Städte- und Gemeindebund – zumindest bei der Umsetzung der Soforthilfe – liebäugelt Demnach würden die Gelder unabhängig von den jeweiligen Anforderungen im Zuge der Eingliederungshilfe in die kommunalen Kassen fließen. Dies sei möglich, weil die vom Bund zugesagten Milliarden nicht zweckgebunden seien, so ein Sprecher des Landkreistags auf Nachfrage der DNK-Redaktion.

Es gibt noch Spielraum

Zwar wird die Zusage der Milliardenhilfe im Koalitionsvertrag im direkten Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe gegeben. Die Kommunen „sollen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden“, heißt es hier. Dennoch gibt es bei der Ausgestaltung der Milliardenspritze offenbar noch Spielraum. Der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing, teilte auf Nachfrage der DNK-Redaktion mit, hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Milliardenhilfe wolle man sich im Vorfeld der Verhandlungen Ende Januar nicht festlegen. Ganz unabhängig von der Eingliederungshilfe sieht er die Finanzspritze aber nicht: „Es gibt Bundesländer, in denen die Kommunen keinen oder so gut wie keinen Anteil an den Kosten der Eingliederungshilfe tragen oder diese Ausgaben im Rahmen der Konnexität erstattet bekommen. Da wird es natürlich schwierig, eine Entlastung hinzubekommen.“

 

Auch die SPD-Fraktion will sich noch nicht auf eine konkrete Ausgestaltung der Milliardenhilfen festlegen. Aus Fraktionskreisen heißt es, eine Aufstockung des Bundesanteils an den Kosten für Unterkunft und Heizung sei vorstellbar. Eine Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung dagegen sei eher schwierig umzusetzen. Das Thema sei innerhalb der SPD bereits diskutiert worden und treffe auf erheblichen Widerstand, so ein Fraktionsmitglied gegenüber DNK.

 

t.schmidt(*)derneuekaemmerer(.)de

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