Flensburger Mieter und Vermieter sind empört über die Grundsteueranhebung um 45 Prozent. „Veranlassen Sie die Ratsversammlung, die Grundsteueranhebung 2017 zurückzunehmen“, fordern der Mieterverein und der Eigentümerverein Haus und Grund in einem Schreiben an Oberbürgermeisterin Simone Lange (SPD). Das Schreiben veröffentlichte das Flensburger Tageblatt.
Mit der Anhebung des Hebesatzes von 480 auf 690 Prozentpunkte will die Stadt Flensburg die Qualität in den Kitas verbessern und dazu neue Erzieher und Heilpädagogen einstellen. Mit dem Protest der Bevölkerung hatte die Stadtpolitik offenbar nicht gerechnet. Auf die Frage, ob die Kopplung der Hebesatzerhöhung an einen klaren Verwendungszweck nicht dem Gesamtdeckungsprinzip widerspricht, antwortete Flensburgs Kämmerer Henning Brüggemann (parteilos) in der Novemberausgabe von DNK: „Wir haben diesen Punkt ausführlich rechtlich geprüft. Sollten Klagen kommen, sehe ich diesen daher gelassen entgegen.“
Bürger legen Widerspruch gegen Grundsteuererhöhung ein
Gegen den Beschluss der Ratsversammlung haben bereits 11.500 Einwohner Widerspruch eingelegt, heißt es in dem Brief an die Oberbürgermeisterin. Die Zahl ist laut Zeitungsbericht wenige Tage später auf mehr als 13.000 angestiegen, das entspricht in etwa der Hälfte der Betroffenen. Dass nicht noch mehr Widersprüche eingegangen seien, liege zum einen an der holprigen Versandpraxis der Stadtverwaltung bei den Grundsteuerbescheiden. Vor allem aber liege es daran, dass sich der Großteil der Bürger zur Zeit noch gar nicht gegen den Griff in seine Taschen wehren kann. Denn den betroffenen Mietern steht kein Rechtsbehelf gegen die städtischen Grundsteuerbescheide zu, heißt es in dem Schreiben weiter.
In dem Brief wird ebenfalls die Idee aufgegriffen, ein Bürgerbegehren durchzuführen. Die in Flensburg dafür notwendigen 5.500 Stimmen seien längst erreicht. Doch das Vorhaben dürfte dennoch schwierig werden, denn laut Gemeindeordnung ist ein „Bürgerentscheid über die Haushaltssatzung sowie die kommunalen Abgaben und die privatrechtlichen Entgelte nicht gestattet“, schreibt das Flensburger Tageblatt. Außerdem will laut dpa-Meldung Haus und Grund gegen die Erhöhung der Grundsteuer gerichtlich vorgehen.
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