Worms steckt in einem Dilemma. Der Stadtrat will die Steuern nicht weiter erhöhen, doch der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz hält den defizitär geplanten Haushalt für „rechtswidrig“. Jetzt hat sich offenbar der Städtetag Rheinland-Pfalz eingeschaltet.

In Worms gibt es Streit mit dem Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz um die Grundsteuer B. Die kreisfreie Stadt muss sie nun möglicherweise doch erhöhen. Laut Mitteilung aus Worms hatte der Rat der Stadt den Vorschlag der Verwaltung zunächst abgelehnt, aufgrund des im Haushaltsplanentwurf 2020 bestehenden Fehlbetrags in Höhe von 6,6 Millionen Euro, die Grundsteuer zu erhöhen. Mit diesem Fehlbetrag würde Worms allerdings gegen das gesetzliche Haushaltsausgleichsgebot gemäß Gemeindeordnung verstoßen.

Daher hat sich nun der Rechnungshof Rheinland-Pfalz eingeschaltet. Der Landesrechnungshof hält die Beschlussfassung des defizitär geplanten Haushalts 2020 für „evident rechtswidrig“. Sie sei daher vom Oberbürgermeister auszusetzen. Der Rechnungshof prüft derzeit die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Worms. Gegenüber DNK erklärte ein Sprecher, dass die Stadt bereits seit Jahren den Haushaltsausgleich verfehlt. Anlässlich seiner aktuellen Prüfung habe der Rechnungshof darauf hingewiesen, dass „eine defizitäre Planung nur dann hinnehmbar sei, wenn der Ausgleich trotz äußerster Sparsamkeit und Ausschöpfung der Einnahmequellen nicht erreicht wird.“ Das sieht der rheinland-pfälzische Rechnungshof jedoch nicht als gegeben an, da der Hebesatz der Grundsteuer B in Worms von 440 Prozent „weit unterhalb dessen liegt, was verfassungsrechtlich zulässig ist.“

Kommunale Selbstverwaltung

Allerdings habe der Rechnungshof die Anhebung der Grundsteuer B lediglich als ein Beispiel genannt, um die Einnahmen der Stadt zu erhöhen. „Ob sie den Ausgleich über einen höheren Hebesatz der Grundsteuer B oder mittels anderweitiger Konsolidierungsmöglichkeiten realisiert, obliegt der kommunalen Selbstverwaltung“, stellt der Sprecher des Rechnungshofes klar.

Ein nicht genehmigter Haushalt würde in Worms dazu führen, dass neue Investitionsmaßnahmen 2020 auf Eis gelegt wären, ebenso die freiwilligen Leistungen wie Ausgaben für Schwimmbäder und Grünanlagen. „Die kommunale Selbstverwaltung wäre dadurch massiv eingeschränkt“, sagt Oberbürgermeister Adolf Kessel laut Mitteilung. Der Stadt bleibe daher „keine andere Wahl, als entweder den Beschluss auszusetzen oder einen nachgebesserten Haushaltsentwurf zu verabschieden, der wiederum auch Steuererhöhungen vorsehen muss.“

Städtetag versucht zu schlichten

In dem Streit meldete sich laut eines Berichts des SWR jetzt der Geschäftsführer des Städtetages Rheinland-Pfalz, Michael Mätzig, zu Wort. So sagte er gegenüber dem Sender, dass das Land, die Stadt Worms und auch andere Kommunen bei solchen Themen gemeinsam eine Lösung finden müssten. Dass die Stadt Worms mit ihrem verschuldeten Haushalt gegen die Gemeindeordnung verstoße, sei nicht allein ihr anzulasten. Er hoffe, dass der Bund wie angekündigt, die Hälfte der kommunalen Altschulden übernimmt und das Land sich künftig mehr an der Finanzierung der städtischen Haushalte beteiligt.

ak.meves@derneuekaemmerer.de

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