Kommunen haben in den vergangenen Jahren kräftig an der Steuerschraube gedreht. Spitzenreiter mit den höchsten Hebesätzen ist sowohl bei der Grund- als auch bei der Gewerbesteuer Nordrhein-Westfalen, zeigt eine aktuelle Studie von EY.

Kommunen in Nordrhein-Westfalen setzen bundesweit die höchsten Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuern an. Doch auch in anderen Bundesländern haben viele Städte und Gemeinden ihre Steuereinnahmen in den vergangenen Jahren stark steigern und damit ihre Haushalte verbessern können, zeigen die Ergebnisse der aktuellen Kommunenstudie des Beratungsunternehmens Ernst & Young (EY). Die Studie untersucht die Entwicklung der kommunalen Realsteuern von 2005 bis 2017.

 

So haben 60 Prozent der Kommunen allein in den Jahren von 2012 bis 2017 den Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht, sowie 53 Prozent den Satz für die Gewerbesteuer. Demgegenüber stehen nur jeweils 1 Prozent der Kommunen für sinkende Hebesätze bei beiden Steuerarten. Spitzenreiter bei den höchsten durchschnittlichen Hebesätzen ist dabei NRW. Auf den Plätzen zwei und drei landen bei den Hebesätzen für die Grundsteuer B Hessen und Sachsen, bei der Gewerbesteuer das Saarland und Sachsen.

Höchster Finanzierungsüberschuss bei NRW-Kommunen

Gerade in NRW würden die Steuererhöhungen dabei „durchaus Wirkung“ zeigen, kommentiert Bernhard Lorentz, Partner bei EY und Leiter des Bereichs Government & Public Sector für Deutschland, die Schweiz und Österreich, das Studienergebnis in der heutigen Pressemitteilung. Kommunen in Nordrhein-Westfalen „erwirtschafteten 2017 sogar einen Finanzierungsüberschuss von drei Milliarden Euro – den höchsten bundesweit“, sagt Lorentz weiter.

 

Wie stark die untersuchten Städte und Gemeinden jeweils an der Steuerschraube drehten, zeigt ein Vergleich der Jahre 2005 und 2017 bei den Kommunen mit einem hohen Hebesatz. Diesen setzen die Studienautoren ab einem Wert von 350 Prozent an. Während 2005 nur 20 Prozent der Kommunen einen hohen Hebesatz bei der Grundsteuer B veranschlagten, waren es 2017 bereits 72 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Gewerbesteuer. Genau umgekehrt verhält es sich bei den Kommunen mit einem niedrigen Hebesatz von unter 300 Prozent. 2005 zählten bei der Grundsteuer B dazu noch 21 Prozent der Kommunen, 2016 nur noch 5 Prozent. Bei der Gewerbesteuer nahmen 2005 immerhin 6 Prozent einen solch niedrigen Hebesatz, 2016 nur noch 1 Prozent.

 

Allerdings hat laut Studie im vergangenen Jahr der Trend zur Steuererhöhung „etwas an Dynamik“ verloren. So schlugen 2017 noch 13 Prozent der Kommunen mit Erhöhungen ihrer Grundsteuern zu buche, während ein Jahr zuvor 16 Prozent das Instrument zur Steigerung ihrer Einnahmen nutzte. 2014 hatte sogar noch ein knappes Viertel der Kommunen den Grundsteuersatz erhöht. Auch die Gewerbesteuererhöhungen haben sich von 13 Prozent im Jahr 2016 auf 10 Prozent 2017 etwas verlangsamt.

 

ak.meves(*)derneuekaemmerer(.)de

 

 

 

 

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