Die Bundesregierung sieht „Inhouse“-Vergaben von öffentlichen Versorgungsnetzen kritisch, schließt sie aber auch nicht grundsätzlich aus. Eine Stadt oder Gemeinde könne den Netzbetrieb selbst übernehmen, wenn sie in einem freien Wettbewerb der beste Bewerber gewesen sei. Diese Position vertritt die Bundesregierung in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Der Wettbewerb um das Netz, wie er auch im Energiewirtschaftsgesetz verankert ist, diene der Sicherstellung des hohen Qualitätsstandards, der für einen zuverlässigen und effizienten Netzbetrieb dringend erforderlich sei. Entscheide sich eine Kommune, die Strom- oder Gasnetze wieder selbst zu betreiben oder Konzessionen an Gesellschaften zu vergeben, die mehrheitlich in kommunaler Hand sind, würde dies dem Wettbewerbsgedanken entgegenstehen und „falsche Signale“ senden.
In ihrer Antwort weist die Bundesregierung zugleich darauf hin, dass Inhouse-Vergaben unter Umständen zu Nachteilen für Verbraucher, Gewerbe und Industrie führen könnten. Ein wettbewerbliches Verfahren trage am ehesten Sorge dafür, dass der beste Bewerber den Zuschlag erhält. Nach Einschätzung der Bundesregierung hätten kommunale Unternehmen keinen Grund, den Wettbewerb zu scheuen. Das hätten viele erfolgreiche Rekommunalisierungsprojekte in den letzten Jahren unter Beweis gestellt.