Das Landgericht Gera wird sich bald mit der Klage der Geraer Oberbürgermeisterin Viola Hahn (parteilos) gegen die SPD-Stadtratsfraktion und deren Vorsitzende Monika Hofmann befassen müssen. Das ursprünglich angerufene Verwaltungsgericht Gera hat sich in dieser Angelegenheit für nicht zuständig erklärt, weil die SPD-Fraktion privatrechtlich gehandelt habe, als sie die von Hahn kritisierte Pressemitteilung verschickt habe.
Die Geraer Oberbürgermeisterin will, dass das Gericht der SPD verbietet zu behaupten, dass Hahn den Stadtrat angezeigt und Informationen aus einer nicht öffentlichen Sitzung publik gemacht habe.