In einem aktuellen Gesetzentwurf hat die niedersächsische Landesregierung eine sogenannte „Experimentierklausel“ eingefügt. Auf Basis dieser Klausel könnte das Innenministerium Kommunen auf Antrag erlauben, Kredite aufzunehmen, um diese an ihre Tochterunternehmen weiterzureichen. Dazu soll es im Einzelfall Ausnahmen zu denjenigen Paragraphen in der Kommunalverfassung geben können, die die Investitions- und Kassenkreditaufnahme regeln. Durch die Maßnahme soll die kommunale Leistungsfähigkeit erhalten und verbessert werden. Fünf Jahre lang soll der erste Test laufen, dann soll ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden.
Die Kommunalverbände haben zu dem Vorhaben unterschiedliche Positionen. „Der Niedersächsische Städtetag begrüßt die vorgesehene Einführung einer Experimentierklausel zur Erprobung innovativer Formen der Kreditaufnahme“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dem niedersächsischen Innenausschuss, die der DNK-Redaktion vorliegt. Die Regelung sei „allgemein genug gehalten, um unterschiedliche, auch vom Gesetzgeber heute noch nicht vorgesehene, Möglichkeiten der Aufnahme und Bewirtschaftung von Kommunal- und Liquiditätskrediten zu ermöglichen.“