Bei den „zusätzlichen Verabredungen“ könnte es sich um einen Fluchtweg handeln, mit dem der SVWL Hilfszahlungen an zahlungsunfähige Landesbanken verhindern könnte. So stehen die Westfalen einem Bericht der Börsen-Zeitung zufolge mit vier Regionalverbänden in Verhandlung, sich zu einer Sperrminorität zusammenschließen. An dem geplanten Bündnis beteiligt sollen neben dem SVWL die Regionalverbände aus dem Rheinland (RSGV), aus Ostdeutschland (OSV) sowie Schleswig-Holstein (SGVSH) sein. Mit acht von 24 Stimmen hätte das Bündnis im Ausschuss, der über Bankenrettungen entscheidet, eine Sperrminorität und könnten damit gemeinsam Hilfen an eine Bank verhindern.
Aus Perspektive des SVWL ist dieser Weg notwendig, weil die DSGV-Mustersatzung bestimmt, dass über die Rettung einer Landesbank bereits mit einer Mehrheit von 75 Prozent entschieden werden kann. Ein einzelner Regionalverband kann mit seiner Stimme demnach Hilfen nicht unterbinden, auf Basis der Verabredung hingegen schon. Gegen die 75-Prozent-Regelung hatten sich unterdessen zahlreiche Sparkassen ausgesprochen und für eine Einstimmigkeit eingesetzt. Deren Notwendigkeit war wiederum von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verneint worden.
Wie auch immer die „zusätzlichen Verabredungen“ tatsächlich aussehen, fest steht: Kommt bis Anfang Juni hier zu keiner Einigung, will der SVWL zu seiner Satzung vom 30. April zurückkehren. Die sieht vor, dass die Sparkassen der Region in einem ersten Schritt nur bis zu 100 Millionen Euro für Landesbanken haften – eine Reaktion auf den Streit rund um die Stützung der Westdeutschen Landesbank (West LB).
Die Sparkassen in Westfalen- Lippe hatten 2008 bis 2012 eine Milliardensumme zur Stützung der WestLB gezahlt. Vor diesem Hintergrund hatten die Sparkassen versucht, ihre Hilfen für künftig in Schieflage geratene Landesbanken zu deckeln. Daran drohte wiederum das Einlagensicherungssystem der Sparkassen und Landesbanken zu scheitern.
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