Derzeit ist unklar, ob Kommunen die Pflichten nach der neuen Derivateverordnung European Market Infrastructure Regulation (EMIR) zu erfüllen haben. Zuletzt gab es von der BaFin Signale, die dafür sprachen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben könnten Kommunen demnach Bußgelder in Höhe von bis zu 200.000 Euro pro Einzelfall erwarten. Nun habe sich die Regulierungsbehörde jedoch bereiterklärt, ihre Haltung gegenüber Kommunen zu überdenken, heißt es in einem internen Schreiben des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes (StGB NRW), welches DNK vorliegt. Am kommenden Donnerstag würden die kommunalen Spitzenverbände ein gemeinsames Gespräch mit BaFin-Vertretern zum Thema führen.
In dem Schreiben zeigt sich der Verband zuversichtlich, dass auf die Kommunen keine Belastungen zukommen werden und empfiehlt, bis auf Weiteres keine Vorbereitungen zur Umsetzung von EMIR-Vorschriften zu treffen. „Dies ist unserer Auffassung nach verantwortbar, da Informationen auf Ebene der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene vorliegen, nach denen die BaFin bereit ist, ihre ursprüngliche Einschätzung hinsichtlich kommunaler Meldepflichten noch einmal zu überdenken“, heißt es in dem Schreiben.