Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil Kommunen den Rücken gestärkt, die wegen hochriskanter Zinswetten Millionenverluste gemacht haben. Die mittlerweile zerschlagene Westdeutsche Landesbank (WestLB) habe beim Abschluss der so genannten Swapgeschäfte gegen Aufklärungspflichten verstoßen. Die WestLB hätte vor Unterzeichnung der Verträge deutlich darauf hinweisen müssen, wie hoch ihre Marge ist und was das konkret für die Kommune bedeute. Das habe die WestLB aber versäumt. „Jedenfalls über die Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts unterrichtete die Beklagte die Klägerin nicht“, stellte der BGH in seinem Urteil fest. Das hätte die WestLB nach Einschätzung des Gerichts aber schon alleine wegen des vorliegenden „schwerwiegenden Interessenskonflikts“ tun müssen. Schließlich sei die Bank nicht nur Beraterin, sondern zugleich Vertragspartnerin gewesen.
Konkret geht es in dem Urteil um die Stadt Hückeswagen in Nordrhein-Westfalen. Die 16.000-Einwohner-Kommune in Nordrhein-Westfalen hatte seit 2005 auf Empfehlung der damaligen Landesregierung mehrere Swap-Geschäfte mit der WestLB gemacht. Als sich die Zinswetten im Zuge der Finanzkrise ungünstig entwickelten, ließ sich das Städtchen auf eine Umstrukturierung der Swaps ein – eine Fehlentscheidung, durch die der Kommune schlimmstenfalls ein Verlust von 20 Millionen Euro droht. Deshalb klagt Hückeswagen seit 2011 gegen die WestLB und ihre „Bad Bank“, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA).