Kommunale Infrastrukturprojekte könnten zukünftig über einem öffentlich-privaten Infrastrukturfonds finanziert werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Mittwoch veröffentliche gutachterliche Stellungnahme, welche die Rechtsanwaltsgesellschaft PwC Legal im Auftrag des Wirtschaftsministeriums (BMWi) erstellt hat.
Institutionelle Investoren sollen den Fonds mit Eigenkapital ausstatten, gleichzeitig sollen die privaten Investoren Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten erhalten, so dass eine „echte Risikoübertragung“ möglich wird. Das Eigenkapital soll den Kommunen dann über eine Projektgesellschaft im Rahmen von Projektfinanzierungen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Bündelung zahlreicher kommunaler Projekte sollen zum einen Skaleneffekte und zum anderen eine Risikostreuung erzielt werden. Beides würde – so schreiben die Autoren in der Studie – die Realisierungskosten der Projekte reduzieren.
Zur Umsetzung der Pläne schlagen die Autoren vor, dass in einem ersten Schritt eine staatliche Infrastrukturgesellschaft gegründet wird, an welcher sich ein öffentlicher Träger, wie zum Beispiel die KfW beteiligt. Aus vergaberechtlichen Gründen sollen sich zudem auch die Kommunen an der Gesellschaft beteiligen.
Wie PwC Legal gegenüber DNK erläuterte, würde der Fonds ein Rating benötigen, um bei institutionellen Investoren wie Versicherungen Kapital einwerben zu können. Das Rating diene den Investoren zur Bewertung ihres Risikos. Hintergrund sei, dass die Investitionen des Fonds durch die Kommunen nicht abgesichert werden, sondern die Investoren mit dem von ihnen eingebrachten Kapital für den wirtschaftlichen Erfolg der Projekte haften.