Nachdem die 14.000-Einwohner-Stadt Bad Bramstedt Verluste aus Frankenkrediten in Höhe von gut 140.000 Euro eingefahren hat, will Bürgermeister Hans-Jürgen Kütbach (FDP) den Finanzdienstleister Bannasch AG verklagen. Dieser habe dem Stadtkämmerer irreführenderweise zu dem Geschäft geraten, so das Argument.
In der Vergangenheit waren die Frankenkredite in Bad Bramstedt vor allem politisch umstritten. Formal verantwortlich für die im Jahr 2011 abgeschlossenen Geschäfte ist der stellvertretende Bürgermeister Burkhard Müller (CDU). Seitens der SPD hieß es, die Stadtverwaltung habe das Wechselkursrisiko nicht ausreichend gewürdigt und durch die Aufnahme von Kassenkrediten in Fremdwährung gegen Rechtsvorschriften verstoßen. Zudem seien die politischen Gremien nicht beteiligt worden. Die Kommunalaufsicht prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, dass die von der Opposition vorgebrachten Einwände nicht zuträfen, auch wenn ein Verstoß gegen Landesvorschriften aus einem anderen Grund vorliegen würden. Dabei geht es um die Laufzeit der aufgenommenen Kassenkredite, dieser Punkt wurde jedoch nicht weiter verfolgt. Ein Rechtsgutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat, empfiehlt nun, auf dem Rechtsweg gegen den Finanzdienstleister vorzugehen. Bürgermeister Kütbach wirbt für ein gemeinsames Vorgehen mit der Opposition: „Wir ärgern uns über das Geschehene selbst am meisten und können verstehen, wenn einigen die bereits umgesetzten rathausinternen Konsequenzen nicht reichen. Aber das Rechtsgutachten ist nun einmal hinsichtlich dessen, wer rechtlich angegangen werden kann, eindeutig.“
Bad Bramstedts Kämmerer habe sich auf die Aussage eines Mitarbeiters der Bannasch AG verlassen, heißt es in dem Gutachten. Der Mitarbeiter habe in einem Telefonat erklärt, dass die Währungskonstellation Euro/Schweizer Franken günstig sei. Die Ausführungen des Mitarbeiters seien nicht ausgewogen und einseitig gewesen, so dass der Kämmerer den Eindruck haben musste, dass dem günstigen Zinssatz des Frankenkredits nur angemessene Wechselkursrisiken gegenüberstünden. Bei dieser Darstellung beruft sich der Gutachter auf Aussagen des Kämmerers. Der Jurist empfiehlt der Stadt, gegenüber der Bannasch AG Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Ansprüche gegen die Entscheider im Rathaus seien nicht ersichtlich. Ein Vertreter der Bannasch AG wollte auf Nachfrage dieser Zeitung zu der Sache keine Stellung nehmen.