NRW-Kommunen dürfen auch nach dem Wegfall der Einlagensicherung weiterhin Geld bei Privatbanken anlegen. Das hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) nun klargestellt.
Das MHKBG kurz vor Weihnachten den Runderlass „Kommunale Kapitalanlagen“ als Reaktion auf das geänderte Einlagensicherungssystem ergänzt. Danach gilt der bisherige Maßstab, dass bei Kapitalanlagen „die möglichen Risiken bekannt, begrenzt und beherrschbar“ sein müssen, nun auch explizit „bei der Einlage von Kapital in private Kreditinstitute, bei denen es nicht durch ein Einlagensicherungssystem geschützt ist oder in Kreditinstitute ohne ein institutsbezogenes Sicherungssystem“.