Deutschland Privatbanken wollen im Falle einer Pleite künftig nur noch Privatkunden den vollen Schutz ihrer Einlagen gewähren. Bund, Länder und Kommunen sowie bestimmte Wertpapierfirmen sollen ab dem 1. Oktober nicht mehr von der freiwilligen Einlagensicherung der Institute profitieren. „Wir wollen jetzt die Kräfte bündeln und die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen“, erläutert Hans-Walter Peters, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Banken (BdB) den Hintergrund der geplanten Reform.
Das Umfeld der freiwilligen Einlagensicherung habe sich gravierend verändert. „Ob Bankenabgabe, Eigenkapitalerhöhungen oder gesetzliche Einlagensicherung – die Kosten für die Banken sind durch die Regulierung drastisch gestiegen. Die Niedrigzinsphase erhöht außerdem den Kostendruck“, so Peters weiter. Für den privaten Kunden und Stiftungen ändere sich nichts, der volle Schutz bleibe ohne Einschränkungen erhalten. In der Regel seien damit pro Kunde mindestens eine Million Euro Einlage pro Bank geschützt.