Land auf, Land ab entlastet die aktuelle Niedrigzinsphase die kommunalen Haushalte. Doch variabel verzinste Darlehen könnten Kommunen in Liquiditätsengpässe bringen. Darauf weist der Bundesverband öffentlicher Zinssteuerung (BVÖZ) in einer aktuellen Fachinformationen (2/2016) hin.
Der Grund ist, dass Banken Darlehen mit veränderlichen Zinssätzen ohne feste Laufzeit jederzeit unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen können. „Dass eine Bank ein Interesse haben könnte, ein Darlehen mit Nullverzinsung oder gar Negativverzinsung zu kündigen, ist nicht von der Hand zu weisen“, heißt in der dieser Redaktion vorliegenden Fachinformation.
(Hinweis der Redaktion: In der ursprünglichen Artikelversion hieß es: Der Grund ist, dass Banken laut Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Darlehen mit veränderlichen Zinssätzen jederzeit unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen können. Auf einen Hinweis aus der Leserschaft wurde dies in Rücksprache mit dem BVÖZ korrigiert. Der BVÖZ hat auch seine Fachinformation inzwischen angepasst.)
BVÖZ-Vorstandsmitglied Heinz Reich kommentiert gegenüber DNK: „Viele Kämmerer wiegen sich aktuell in trügerischer Sicherheit.“ Zwar hätten die meisten Kommunen das Zinsänderungsrisiko der variablen Darlehen über Payer Swaps abgesichert, das Liquiditätsrisiko hätten aber viele nicht im Blick.