Mit der Leverage Ratio soll laut VÖB eine „exzessive Verschuldung“ im Bankensektor begrenzt werden. Diese Kennzahl unterscheidet sich von bisherigen Regulierungselementen vor allem dadurch, dass sie unabhängig vom Risikogehalt der verschiedenen Engagements berechnet wird und Kommunalkredite hier entsprechend mit einbezogen werden müssen. VÖB-Hauptgeschäftsführerin Liane Buchholz: „Da Eigenkapital knapp und teuer ist, werden die Kreditinstitute tendenziell zu ertragsstarken aber risikoreicheren Engagements orientieren. Die Leverage Ratio kann somit negative Anreize für die risikoarme Finanzierung mit niedrigen Margen wie Kommunalkredite setzen.“
Wie der VÖB ausführt, ist eine Verknappung oder Verteuerung des Angebots von Kommunalkrediten aktuell noch nicht nachweisbar. Es spräche aber viel dafür, dass sich dies ändern wird. Der VÖB erwartet zudem, dass Banken zunehmend zwischen Kommunen differenzieren werden. So würden finanzschwache Kommunen zukünftig schwerer Zugang zum Kapitalmarkt finden, was wiederum laut VÖB zu einer Verschärfung der regionalen Disparitäten führen wird. Auch würden die Anforderungen von Banken an Kommunen in Bezug auf die transparente und umfassende Berichterstattung zunehmen wird, das Kommunalrating würde an Bedeutung gewinnen.
Wie der aktuellen Studie ebenfalls zu entnehmen ist, läuft die Finanzierung der Kommunen im Wesentlichen über öffentliche Banken: Diese tragen derzeit 71 Prozent des Kreditvolumens. Wichtigste Finanzierungspartner der Kommunen sind laut VÖB mit einem Marktanteil von jeweils über 20 Prozent sog. „Banken mit Sonderaufgaben“ wie die KfW, Landesbanken und Sparkassen.
Laut VÖB werden Banken die Leverage Ratio ab 2020 umsetzen müssen, wobei die Verhandlungen in Bezug auf die genaue Ausgestaltung dieses Regulierungselement noch nicht abgeschlossen sind. Mit der aktuellen Studie möchte der VÖB die Politik für die Auswirkungen der geplanten Regulierung sensibilisieren.
k.schlueter(*)derneuekaemmerer(.)de