Am Montag gab das Oberlandesgericht Düsseldorf der NRW-Stadt Ennepetal im Zinsswap-Streit mit der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) als Rechtsnachfolgerin der WestLB Recht. Im Kern bestätigen die Richter ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Mai 2012 (siehe DNK 3/2012, S.1). Demnach muss die Stadt keine weiteren Zahlungen an die EAA leisten. Diese hätten die Stadtkasse ansonsten mit bis zu 9,5 Millionen Euro belasten können. Lediglich zuvor geleistete Zahlungen der Bank müssen mit deren späteren Forderungen verrechnet werden, sodass die Stadt genau so gestellt ist, als hätte es die Verträge nicht gegeben.
Das OLG begründet seine Entscheidung mit einem Beratungsverschulden der Bank. Diese habe es „unterlassen, die Klägerin darauf hinzuweisen, dass die Swap-Geschäfte einen anfänglichen negativen Marktwert hatten“, heißt es in dem Urteilstext, der der DNK-Redaktion vorliegt. Dieser Argumentation folgen die meisten der bisherigen erstinstanzlichen Swap-Urteile zugunsten von Kommunen. Für die betroffenen Städte und Gemeinden ist die Entscheidung daher ein positives Signal, zumal ein Sprecher des Gerichts nach Urteilsverkündung ein sehr allgemeines Statement abgab: „Banken sind auch einer Kommune gegenüber zu objektgerechter Beratung verpflichtet“, so der Sprecher. Von einem Signal, dass das Urteil als Einzelfall einzustufen sei, keine Spur.