Der Bund will mithilfe einer Änderung des Grundgesetzes nicht nur den Kommunen bei der Finanzierung ihrer Bildungsinfrastruktur helfen, sondern auch den Ländern. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, über den die F.A.Z. in ihrer Dienstagsausgabe berichtet.
Dieser Vorstoß kommt überraschend. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist von Hilfen für die Länder nicht die Rede. Stattdessen sollten nach dem ursprünglichen Willen der Groko nicht mehr nur „finanzschwache“, sondern alle Kommunen direkte Bundeshilfen erhalten, um Schulen zu sanieren oder Ganztagsangebote auszubauen.
Laut F.A.Z. sieht der neue Artikel 104c Grundgesetz nun aber ausdrücklich vor, dass der Bund auch den Ländern „Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren“ kann.
Um das Grundgesetz ändern zu können, ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Diese dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit zustande kommen, da auch Grüne und FDP sich in der Vergangenheit für ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes im Bildungsbereich stark gemacht hatten.
a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de