Für Unmut sorgt auch das aus Sicht des Landkreistages „abstruse Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung in Heimen für behinderte Menschen“. Auch hier fürchten die Kommunen durch die Gesetzesänderung zur Kasse gebeten zu werden. Der Gesetzgeber habe die aktuell bestehende Beschränkung der Leistungen aus der Pflegekasse unangetastet gelassen. „Damit werden pflegebedürftigen behinderten Menschen Leistungen der Pflegeversicherung vorenthalten und im Falle von Bedürftigkeit müssen die Sozialämter einspringen“, ärgert sich Sager.
Durchsetzen konnte sich der Landkreistag mit seiner Forderung, dass die Länder und nicht etwa der Bund die Landkreise und kreisfreien Städte zu Trägern der Eingliederungshilfe bestimmen müssen. So sei gewährleistet, dass sich die Länder nicht einfach aus der Kostenverantwortung schleichen können. Kommunale Mehrbelastungen, die durch das Bundesteilhabegesetz entstehen, müssten durch die Länder im Rahmen des Konnexitätsprinzips vollständig erstattet werden, betont der Chef des Landkreistages.
Positiv bewertet der kommunale Spitzenverband auch, dass Behinderte, die beispielsweise dieselbe Schulklasse besuchen, künftig gemeinsam Assistenzleistungen in Anspruch nehmen können. So sei ein „sparsamerer Mitteleinsatz“ möglich. Ungeachtet dessen bleibe das Bundesteilhabegesetz für die Landkreise aber „ein Gesetz, das wir ablehnen“, so Sager unmissverständlich.
Das Bundesteilhabegesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Vorher muss am 16. Dezember noch der Bundesrat zustimmen. In Deutschland leben etwa 16,8 Millionen Behinderte. Weitere 7,6 Millionen Menschen haben eine Schwerbehinderung.
a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de