Pauschale Nutzungsgebühren für ganze Strandabschnitte sind rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil am Donnerstag dieser Woche entschieden. Geklagt hatten zwei Anwohner aus Nachbarorten der Gemeinde Wangerland. Die Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Friesland bewirtschaftet über ihr Eigenunternehmen Touristik GmbH die Strände Hooksiel und Horumersiel-Schillig, die sich über insgesamt neun Kilometer Länge an der Nordseeküste erstrecken.
Einige Abschnitte dieses eingezäunten Areals, das die Gemeinde vom Land Niedersachsen gepachtet hat, sind mit Infrastruktureinrichtungen wie Umkleidekabinen, Imbissen und sanitären Anlagen ausgestattet. Für das Betreten der eingezäunten Fläche mussten Tagesgäste bislang von April bis Oktober 3 Euro zahlen. Ausgenommen von der Regelung waren die Einwohner von Wangerland und Inhaber von Kurkarten.