Auch die geladenen Hochschulprofessoren bewerteten die Pläne höchst unterschiedlich. Beispielsweise kritisierte Thiess Büttner, Universität Erlangen, dass die Mittelverteilung zum Teil an der Höhe der Kassenkredite festgemacht werden soll. Büttner bezeichnete dies als „Finanzausgleich nach dem Rückspiegel“. Das Geld flösse demnach dorthin, wo in der Vergangenheit mehr ausgeben worden wäre. Es sei aber keineswegs gesagt, dass dort auch tatsächlich ein Investitionsbedarf vorliege.
Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, hielt dagegen, dass die Kassenkredite durchaus ein guter Indikator für die „Finanzschwäche“ von Kommunen seien. Den verfassungsrechtlichen Argumenten stellte der Jurist pragmatische Überlegungen gegenüber: Den Eltern sei wichtiger, dass ihre Kinder in sanierte Schulen unterrichtet würden, als dass man die verfassungsrechtlich optimale Lösung finden würde.
Bereits im Februar hatte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) angekündigt, dass die Landesregierung das Bundesprogramm mit einem Landesprogramm ergänzen wolle. Man wolle damit sicherstellen, dass „alle Schulträger, nicht nur finanzschwache“ profitieren. Wie der Wiesbadener Kurier berichtete, könnte den Kommunen insgesamt ein Betrag von 500 bis 600 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das zweite „Kommunalinvestitionsprogramm“ könne allerdings erst verabschiedet werden, wenn der Bundesrat und der Bundestag sich auf die genaue Ausgestaltung des Bundesprogrammes geeinigt hätten. Wie allerdings die verschiedenen Stellungnahmen zeigen, erscheint der Weg bis zur endgültigen Einigung noch recht weit.
k.schlueter(*)derneuekaemmerer(.)de
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