Die Stadt Forchheim hat erfolgreich den Kreisumlagebescheid aus dem Jahr 2014 angegriffen. Das Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth hat am Dienstag dieser Woche entschieden, dass die entsprechenden Festsetzungen in der Haushaltssatzung des Landkreises Forchheim unwirksam waren. Die Stadt Forchheim hatte 2014 etwas mehr als 14,2 Millionen Euro an den gleichnamigen Kreis zahlen müssen – die Umlage hatte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,13 Millionen Euro erhöht.
Gegen diesen Bescheid hatte die Stadt sich mit dem Argument gewehrt, dass der Landkreis ihre individuelle Finanzsituation nicht hinreichend beleuchtet habe. Dieser Auffassung schloss sich das VG nun an: Aus dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung und der damit verbundenen Garantie der Finanzhoheit einer Gemeinde ergäben sich „für die Landkreise Ermittlungspflichten bereits vor Erlass der Haushaltssatzung und zwar im Hinblick auf die konkrete Finanzsituation der umlagepflichtigen Gemeinden“, begründet das Gericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.